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Dating-App-Profil melden: So meldest und blockierst du richtig

Ein Dating-App-Profil melden und blockieren: Schritte für Tinder, Bumble und Hinge, Beweise sichern, was danach passiert und welche Rechte dir der DSA gibt.

Sven Albrecht
Sven Albrecht
Redakteur für Datenschutz und Sicherheit · 27. Oktober 2026 · 22 Min. Lesezeit

Ein Dating-App-Profil melden geht in jeder größeren App in wenigen Sekunden: Profil oder Chat öffnen, auf die drei Punkte oder das Flaggensymbol tippen, „Melden“ wählen, einen Grund angeben, abschicken. Schwieriger ist die Frage, was du vorher tust und was du danach erwarten kannst. Wer zuerst blockiert und dann merkt, dass der Chat verschwunden ist, hat oft genau die Nachrichten verloren, die für eine Anzeige oder eine genaue Meldung gebraucht würden. Und wer meldet, möchte wissen, ob überhaupt etwas passiert, ob die andere Person davon erfährt und was man tun kann, wenn die App untätig bleibt.

Die Grundregel lautet deshalb: erst sichern, dann melden, dann blockieren. Für die meisten unangenehmen Begegnungen reicht das. Für Drohungen, Erpressung, Betrug oder sexuelle Belästigung ist die Meldung in der App nur ein Baustein, dazu kommen dann Polizei und gegebenenfalls deine Rechte aus dem Digital Services Act der EU.

Dating-App-Profil melden: die Schritte in Kürze

Die Abläufe unterscheiden sich von App zu App im Detail, das Muster ist aber überall gleich:

  1. Ruhe bewahren und nicht antworten. Eine Diskussion mit jemandem, der dich belästigt oder unter Druck setzt, bringt dir nichts und liefert ihm nur neues Material.
  2. Beweise sichern. Screenshots vom Profil (Name, Alter, alle Fotos, Bio) und vom Chatverlauf, jeweils mit erkennbarem Datum. Details stehen weiter unten.
  3. Meldefunktion öffnen. Im Profil oder im Chat, meist über drei Punkte oben rechts oder einen Button ganz unten im Profil.
  4. Grund auswählen. Je genauer der Grund passt, desto eher landet die Meldung beim zuständigen Team.
  5. Kurz beschreiben, was passiert ist. Zwei, drei sachliche Sätze reichen: was, wann, wo in der App.
  6. Blockieren oder Match auflösen. Bei vielen Apps passiert das mit der Meldung automatisch.
  7. Bei Straftaten zusätzlich Anzeige erstatten. Bei akuter Gefahr sofort die 110.

Hast du nur ein ungutes Gefühl, ohne dass schon etwas passiert ist, hilft der Ratgeber Fake-Profile erkennen.

Melden, blockieren, Match auflösen: der Unterschied

Die drei Funktionen stehen oft im selben Menü, wirken aber unterschiedlich.

FunktionWas sie bewirktWer davon erfährtWann sinnvoll
Match auflösenDie Verbindung endet, der Chat verschwindet für beideDie andere Person merkt, dass das Match weg istKein Interesse mehr, aber kein Fehlverhalten
BlockierenIhr seht euch nicht mehr, die Person kann dich nicht mehr kontaktierenDie blockierte Person wird in der Regel nicht benachrichtigtUnangenehmer Kontakt, Ex-Partner, Bekannte
MeldenDas Sicherheitsteam der App prüft das Konto und kann Maßnahmen ergreifenDie gemeldete Person erfährt nicht, wer gemeldet hatVerstoß gegen Regeln oder Gesetz

Match auflösen

Auflösen ist die leiseste Variante: Du beendest die Verbindung, ohne einen Vorwurf zu erheben. Ob dir die Person später erneut vorgeschlagen wird, hängt von der App ab.

Blockieren

Blockieren schützt dich, ändert aber nichts am Konto der anderen Person. Sie schreibt weiter mit anderen, als wäre nichts gewesen. Bei Tinder blockierst du ein Profil über einen Button ganz unten. Das ist dauerhaft und nicht rückgängig zu machen, die Funktion wird laut Anbieter aber noch getestet und ist nicht bei allen sichtbar.

Für Menschen, die du aus dem echten Leben kennst, bieten Tinder und Hinge eine Sperrliste: Du wählst Kontakte aus dem Adressbuch aus oder trägst Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von Hand ein. Die Betroffenen werden nicht benachrichtigt, bestehende Matches und Nachrichten bleiben aber erhalten, und die Sperre greift nur, wenn die Daten zu denen passen, mit denen sich die Person angemeldet hat. Bevor du das Adressbuch freigibst, lohnt ein Blick in die Privatsphäre-Einstellungen deiner Dating-App, denn damit übermittelst du auch Daten von Menschen, die gar nicht gefragt wurden.

Melden

Melden ist die einzige der drei Funktionen, die über deinen eigenen Bildschirm hinaus wirkt: Das Sicherheitsteam prüft das Konto und kann verwarnen, Inhalte entfernen oder sperren. Bei vielen Apps verschwindet die Person mit der Meldung zugleich aus deiner Ansicht.

Wann du ein Profil melden solltest

Viele zögern, weil sie unsicher sind, ob „das schon reicht“. Die Meldefunktion ist genau für diese Grauzone da: Du lieferst einen Hinweis, die Entscheidung trifft die Plattform. Melden solltest du zum Beispiel bei:

  • Belästigung und Beleidigung: wiederholte Nachrichten nach einem klaren Nein, Beschimpfungen, abwertende Kommentare über Aussehen, Herkunft oder Sexualität.
  • Ungefragten Nacktbildern: Sie verstoßen gegen die Regeln jeder großen App und können strafbar sein. Was du außerhalb der App tun kannst, steht im Ratgeber Dickpic anzeigen.
  • Betrugsversuchen: Geldforderungen, Investment-Tipps, angebliche Notlagen, Links zu fremden Websites oder Bitten um Gutscheincodes.
  • Druck und Drohungen: Drohungen gegen dich oder andere, Erpressung mit Fotos oder Chatverläufen.
  • Gefälschten Profilen: Fotos, die offensichtlich von jemand anderem stammen, Profile von Prominenten, Profile mit deinen eigenen Bildern.
  • Minderjährigen: Profile, die erkennbar zu jungen Menschen gehören.
  • Werbung und Spam: Profile, die nur auf andere Plattformen, Kanäle oder Bezahlseiten locken wollen.
  • Vorfällen beim Treffen: Auch was bei einem Date passiert, kannst du der App melden. Tinder hat dafür eine eigene Kategorie für Vorfälle außerhalb der App.

Nicht melden musst du dagegen Menschen, die schlicht nicht zu dir passen, langweilig schreiben oder sich nicht mehr melden. Ghosting ist unhöflich, aber kein Regelverstoß. Dafür gibt es Auflösen und Blockieren.

Bist du unsicher, meldest du trotzdem und schreibst ehrlich dazu, was dich irritiert hat. Eine Meldung ist keine Anklage, und wer gutgläubig meldet, muss keine Folgen fürchten.

Vor dem Melden: Beweise sichern

Der häufigste Fehler beim Melden ist die Reihenfolge. Sobald du blockierst, meldest oder das Match auflöst, ist der Chat in vielen Apps für dich nicht mehr erreichbar. Was du dann nicht gesichert hast, ist weg. Für Tinder beschreibt Business Insider, dass nach dem Auflösen eines Matches beide Personen aus der Match-Liste des anderen verschwinden, die Unterhaltung gelöscht wird und sich der Schritt nicht rückgängig machen lässt. Auch die andere Person kann ihr Profil jederzeit löschen oder ändern. Die Sicherung kostet zwei Minuten und lässt dir alle Wege offen, auch wenn du gar nicht vorhast, zur Polizei zu gehen.

Was auf die Screenshots gehört

Für Anzeigen wegen Hasskommentaren rät Stiftung Warentest zu Screenshots, auf denen die Aussage selbst, das Nutzerprofil und die Fundstelle mit Datum und Uhrzeit zu sehen sind. Dasselbe Prinzip gilt für Dating-Apps, nur dass es dort meist keine URL gibt. Übertragen heißt das:

  • Profil komplett: angezeigter Name, Alter, Entfernung oder Ort, alle Fotos einzeln, Bio, verknüpfte Konten wie Instagram oder Spotify.
  • Chatverlauf vollständig: nicht nur die eine schlimme Nachricht, sondern auch das, was davor kam. Scroll bis zum Anfang und mach überlappende Screenshots, damit keine Lücke entsteht.
  • Deine eigenen Antworten: Erst mit ihnen wird sichtbar, dass du zum Beispiel klar abgesagt hast und die Person trotzdem weitergeschrieben hat. Schneide sie deshalb nicht weg.
  • Datum und Uhrzeit: Viele Apps zeigen Zeitstempel nur, wenn du eine Nachricht antippst oder seitlich wischst. Fehlt das Datum, halte laut Stiftung Warentest wenigstens den Zeitstempel deines Geräts fest, etwa über die Statusleiste.
  • Bilder und Sprachnachrichten: Bilder als Screenshot sichern, Sprachnachrichten notfalls mit einem zweiten Gerät aufnehmen.
  • Links und Nummern: Telefonnummern, Nutzernamen in anderen Messengern, Links zu Websites. Bei Betrug sind das oft die wichtigsten Spuren.
  • Zahlungen: Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Quittungen für Gutscheinkarten.

Bearbeite die Bilder danach nicht mehr, also nicht zuschneiden oder markieren. Als Beleg taugt ein Screenshot laut Amadeu Antonio Stiftung nur, wenn er vollständig und unverändert ist.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn ein Bild eine minderjährige Person zeigen könnte, machst du keinen Screenshot davon und leitest nichts weiter. Dann meldest du direkt bei der App und bei der Polizei und beschreibst den Inhalt nur in Worten.

Wo du die Beweise aufbewahrst

Leg einen eigenen Ordner an und kopiere die Screenshots zusätzlich auf einen Rechner, einen USB-Stick oder in einen geschützten Cloud-Speicher. Klare Dateinamen wie „2026-10-12_Chat_Profilname_1.png“ ersparen dir später das Suchen. Schütz den Ordner mit einem Passwort, vor allem wenn andere Menschen Zugriff auf dein Handy oder deinen Rechner haben.

Neben den Bildern hilft eine kurze, sachliche Ereignisliste. Notiere zu jedem Vorfall Datum, Uhrzeit, Kanal (App, Messenger, Anruf, persönlich) und in ein, zwei Sätzen, was passiert ist. Telefonnummer, Instagram-Name oder echter Name gehören ebenfalls hinein, denn für eine Anzeige zählt jede Angabe über den Profilnamen hinaus. Wiederholen sich Vorfälle, zeigt die Liste, dass es kein Einzelfall war. Belastet dich der Verlauf, kann eine vertraute Person beim Sichern helfen.

Profil melden in der App: Tinder, Bumble, Hinge und andere

Die folgenden Wege stammen aus den Hilfeseiten der Anbieter. Menüs ändern sich mit Updates, die Logik bleibt meist gleich.

Tinder Profil melden

Laut der deutschen Hilfeseite von Tinder öffnest du beim Swipen das Profil und tippst oben rechts auf die drei Punkte, dann auf „Melden“. Bei einem Match gehst du über die Match-Liste in den Chat und dort ebenfalls auf die drei Punkte oben rechts. Zusätzlich gibt es unten im Profil eine Meldeschaltfläche. Danach wählst du einen Grund und ergänzt Details. Tinder betont, dass der passende Grund dafür sorgt, dass die Meldung beim richtigen Team landet.

Kommst du an das Profil nicht mehr heran, kannst du Tinder auch über den Support informieren. Hilfreich sind dann laut Hilfeseite der Grund der Meldung, Name, Alter, Bio und Fotos der Person, am besten als Screenshots, und falls bekannt Standort oder Kontaktdaten.

Bumble melden

Bei Bumble scrollst du im Profil ganz nach unten und tippst auf die Melde-Schaltfläche, die je nach Situation und App-Version etwa „Hide & Report“ oder „Unmatch & Report“ heißt. Im Chat findest du die Meldung über das Drei-Punkte-Menü oben rechts. Du wählst einen Grund, kannst einen Kommentar für das Team ergänzen, etwa mit Screenshots, und schickst die Meldung ab. Wenn du jemanden bereits entmatcht hast und weder Profil noch Chat erreichst, verweist Bumble an den Support.

Hinge melden

Bei Hinge öffnest du das Profil oder bei einem Match den Chat, tippst oben rechts auf die drei Punkte, wählst „Report“ und einen Grund. Bei einem Match führt der Weg über den Matches-Tab. Die Meldung ist laut Hinge vertraulich und dauerhaft: Ihr seht eure Profile danach gegenseitig nicht mehr, und der Chat ist weg.

Für Personen, mit denen das Match schon aufgelöst ist, testet Hinge eine Liste vergangener Matches im Sicherheitsbereich (Safety Center) des Profils. Sie enthält laut Hinge die aufgelösten Matches der letzten 30 Tage, egal wer das Match aufgelöst hat, allerdings nur, wenn ihr mindestens eine Nachricht ausgetauscht habt und das Konto der Person noch besteht. Angezeigt werden nur Vorname und Datum. Weil es ein begrenzter Test ist, siehst du die Funktion womöglich noch nicht. Dann bleibt das Hilfeformular mit dem Thema „Safety and Reporting“, in das du Grund, Name, Alter, Bio und Screenshots einträgst.

Andere Apps und Singlebörsen

Auch Singlebörsen, Partnervermittlungen und kleinere Apps haben eine Meldefunktion, nicht immer aber an derselben Stelle. Suche im Profil nach drei Punkten, einem Flaggen- oder Ausrufezeichen-Symbol, im Chatmenü nach „Melden“, „Problem melden“ oder „Kontakt sperren“. Findest du nichts, steht der Meldeweg im Hilfebereich oder Sicherheitscenter, manchmal nur als Kontaktformular. Anbieten muss ihn jede Plattform, das schreibt der Digital Services Act vor.

Was in die Meldung gehört

Gute Meldungen sind kurz, sachlich und konkret:

  • Was ist passiert? „Hat mir nach meiner Absage dreimal beleidigende Nachrichten geschickt“ ist besser als „unangenehmer Typ“.
  • Wann? Datum und ungefähre Uhrzeit.
  • Wo? Im Chat, im Profiltext, bei einem Treffen, in einem anderen Messenger nach dem Wechsel aus der App.
  • Belege: Wenn das Formular Anhänge erlaubt, die wichtigsten Screenshots.
  • Was du dir wünschst: etwa Prüfung des Kontos oder Entfernung eines Fotos, das dich zeigt.

Wenn dein eigenes Foto in einem fremden Profil auftaucht, sieht die Lage etwas anders aus, weil du dann oft keinen direkten Zugriff auf das Profil hast. Wie du in diesem Fall vorgehst, steht im Ratgeber Fake-Profil mit meinen Bildern.

Was nach der Meldung passiert

Viele melden und hören dann nie wieder etwas. Das liegt oft daran, dass Apps zum Schutz der gemeldeten Person nur wenig mitteilen.

Die Prüfung

Die Meldung geht an ein Sicherheits- oder Moderationsteam, je nach App mit automatisierter Vorprüfung. Bei Bumble prüft laut Bumble ein Mitglied des Support-Teams die Meldung und entscheidet anhand der Community-Richtlinien. Das kann von einer Verwarnung bis zur Sperre reichen.

Mögliche Maßnahmen

Tinder beschreibt auf seiner Richtlinienseite ein abgestuftes System. Stellt das Trust-and-Safety-Team einen Verstoß fest, kann es

  • eine Verwarnung aussprechen,
  • Inhalte entfernen oder verbergen,
  • automatisierte Prüfungen verlangen, etwa ein Captcha oder eine Foto- oder Altersverifizierung,
  • das Profil sperren.

Wiederholte Verstöße können laut Tinder zur Sperre führen. Welche Maßnahme im Einzelfall folgt, siehst du von außen nicht.

Was du erfährst

Bei Bumble kannst du deine Meldung im Hilfebereich unter den Benachrichtigungen verfolgen, Details zum Ergebnis teilt Bumble aus Datenschutzgründen aber meist nicht mit. Die gemeldete Person erfährt laut Bumble nicht, wer sie gemeldet hat, Hinge behandelt Meldungen ebenfalls vertraulich. Indirekt kann sie es manchmal ahnen, etwa wenn ihr kurz zuvor gestritten habt. Antworte deshalb nach dem Melden nicht mehr und blockiere sie auch auf anderen Kanälen wie WhatsApp oder Instagram.

Wenn sich nichts tut

Ist das Profil nach einiger Zeit weiter aktiv und kommt keine Rückmeldung, meldest du es erneut und verweist auf deine erste Meldung mit Datum. Kommen neue Vorfälle dazu, meldest du auch die. Neue Inhalte machen den Fall nachvollziehbarer, eine bloße Wiederholung derselben Sätze kaum. Meldest du rechtswidrige Inhalte mit Kontaktadresse, hast du außerdem nach EU-Recht Anspruch auf eine Rückmeldung.

Deine Rechte nach dem Digital Services Act

Der Digital Services Act (DSA) der EU macht aus dem Melden ein geregeltes Verfahren. Der Meldeweg nach dem DSA betrifft rechtswidrige Inhalte, etwa Beleidigungen, Bedrohungen, Betrug, ungefragte pornografische Bilder oder Verletzungen deines Rechts am eigenen Bild. Ein bloßer Verstoß gegen die Hausregeln, etwa ein Gruppenfoto als erstes Bild, fällt nicht darunter. In der Praxis ist vieles, was in Dating-Apps gemeldet wird, beides zugleich.

Art. 16 DSA: der Anspruch auf einen Meldeweg

Nach Art. 16 DSA müssen Hostingdienste, zu denen Dating-Apps gehören, ein Verfahren einrichten, über das Personen rechtswidrige Inhalte melden können. Es muss leicht zugänglich, benutzerfreundlich und elektronisch nutzbar sein, unabhängig von der Größe des Anbieters. Eine ausreichende Meldung enthält:

  • eine hinreichend begründete Erläuterung, warum du den Inhalt für rechtswidrig hältst,
  • eine genaue Angabe, wo der Inhalt zu finden ist (in einer App etwa Profilname, Alter und Ort, wenn es keine URL gibt),
  • deinen Namen und deine E-Mail-Adresse (außer bei bestimmten Delikten des sexuellen Kindesmissbrauchs),
  • eine Erklärung, dass du in gutem Glauben meldest.

Hat die Plattform deine Kontaktangabe, muss sie dir unverzüglich den Eingang bestätigen und ihre Entscheidung mitteilen, samt Hinweis auf deine Rechtsbehelfe.

Soll deine Meldung als förmliche DSA-Meldung gelten, nutze das Formular für rechtswidrige Inhalte, das viele Plattformen im Hilfe- oder Rechtsbereich anbieten, und nenne konkret, welches Recht du verletzt siehst. „Beleidigung“, „Bedrohung“ oder „Verletzung meines Rechts am eigenen Bild“ reicht als Einordnung, du musst keine Paragrafen zitieren.

Art. 17 DSA: Begründung für die betroffene Person

Art. 17 DSA verpflichtet die Plattform, der Person, gegen die sie vorgeht, eine klare und spezifische Begründung zu geben, wenn sie Inhalte entfernt, die Sichtbarkeit einschränkt oder ein Konto sperrt. Darin muss stehen, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, auf welche Rechtsgrundlage oder welche Klausel der Nutzungsbedingungen sich die Entscheidung stützt und welche Rechtsbehelfe es gibt. Das betrifft dich als meldende Person nur indirekt, hilft dir aber, wenn du selbst gemeldet und gesperrt wirst: Dann steht dir diese Begründung zu, und du kannst über das Beschwerdesystem nach Art. 20 widersprechen. Bleib sachlich und lege Belege bei. Ein neues Konto, um eine Sperre zu umgehen, verstößt bei praktisch allen Apps gegen die Nutzungsbedingungen.

Art. 20 DSA: Beschwerde gegen die Entscheidung

Sieht die App zum Beispiel keinen Verstoß, kannst du dich beschweren. Online-Plattformen müssen nach Art. 20 DSA Nutzern und meldenden Personen ein internes Beschwerdesystem bieten, das elektronisch und kostenlos funktioniert. Es muss mindestens sechs Monate lang offenstehen, gerechnet ab dem Tag, an dem du über die Entscheidung informiert wurdest. Beschwerden sind zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür zu bearbeiten, unter Aufsicht von qualifiziertem Personal statt rein automatisiert. Ist die Beschwerde begründet, muss die Plattform ihre Entscheidung rückgängig machen.

Eine Einschränkung: Nach Art. 19 DSA gelten die Pflichten aus Art. 20 bis 28 nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen, grob gesagt Anbieter mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die bekannten Apps gehören zu Konzernen weit über diesen Schwellen. Eine kleine Nischen-App muss dagegen womöglich nur den Meldeweg nach Art. 16 anbieten.

Für die Beschwerde reicht oft ein Satz, warum du die Entscheidung für falsch hältst, plus der Hinweis auf zusätzliche Belege, die du beim ersten Mal nicht hattest. Wenn die Plattform dir ihre Entscheidung per E-Mail mitgeteilt hat, steht der Beschwerdeweg in der Regel darin, sonst im Hilfebereich unter einem Stichwort wie Einspruch oder Beschwerde.

Dass die Wege in der Praxis nicht immer reibungslos funktionieren, zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Er hat zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 die Meldewege und Beschwerdeverfahren von fünf großen Online-Marktplätzen und fünf Social-Media-Plattformen geprüft und stieß immer wieder auf technische Hürden, manipulatives Design und fehlende Transparenz. Dating-Apps waren nicht dabei, hartnäckig zu bleiben lohnt sich aber auch dort.

Art. 21 DSA: außergerichtliche Streitbeilegung

Bleibt die Plattform bei ihrer Entscheidung, kannst du nach Art. 21 DSA eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen, über die die Plattform informieren muss. Der Weg zu Gericht bleibt offen.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) die zentrale Beschwerdestelle, wenn Plattformen ihre DSA-Pflichten missachten. Die Beschwerde läuft laut netzpolitik.org über ein Formular auf dsc.bund.de. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn eine App keinen funktionierenden Meldeweg anbietet, deine Meldung nicht bearbeitet oder dir keine begründete Entscheidung schickt.

Wichtig ist, was der DSC nicht tut: Nach Angaben der Bundesnetzagentur löscht oder sperrt er keine Inhalte und ordnet das auch nicht an. Er prüft, ob die Plattform ihre Pflichten erfüllt, nicht, ob ein einzelnes Profil gegen Regeln verstößt. Rechtswidrige Inhalte meldest du deshalb immer auch bei der Plattform, bei strafbaren Inhalten wie Drohungen verweist die Behörde auf die Polizei und deren Onlinewache. Nach dem Einreichen bekommst du eine Eingangsbestätigung und danach eine Vorgangsnummer. Sitzt der Anbieter in einem anderen EU-Land, leitet der DSC die Beschwerde an die dortige Behörde weiter. Genutzt wird der Weg durchaus: 2025 gingen beim deutschen DSC mehr als 2.000 Beschwerden ein, die meisten zu sehr großen Plattformen mit Sitz in Irland (Bundesnetzagentur).

Art. 23 DSA: Schutz vor Missbrauch der Meldefunktion

Der DSA schützt auch vor dem umgekehrten Fall. Nach Art. 23 DSA dürfen Plattformen die Bearbeitung von Meldungen einer Person nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit aussetzen, wenn diese häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht. Hinge warnt, dass absichtlich falsche Meldungen zu einem dauerhaften Ausschluss führen können. Wer Matches „aus Rache“ meldet, riskiert also das eigene Konto, wer ehrlich meldet und sich irrt, nicht.

Wann zusätzlich die Polizei ins Spiel kommt

Die Meldung schützt Nutzer innerhalb dieser einen App. Die App kann ein Konto sperren, aber niemanden zur Verantwortung ziehen.

Bei akuter Gefahr

Wenn dich jemand bedroht, vor deiner Tür steht, dir nachstellt oder bei einem Treffen übergriffig geworden ist: Ruf die 110, die Meldung in der App kommt danach. Tinder verweist in solchen Fällen selbst auf die Behörden. Für die Vorbereitung künftiger Treffen hilft der Ratgeber zur Sicherheit beim ersten Treffen aus dem Online-Dating.

Wann eine Anzeige sinnvoll ist

Eine Strafanzeige lohnt sich, sobald ein Verhalten möglicherweise strafbar ist. Typische Fälle:

SituationWas zusätzlich zur App-Meldung passt
Geld überwiesen, Investment-Masche, LiebesbetrugAnzeige, sofort Bank informieren, siehe Romance Scam: Anzeige erstatten
Erpressung mit intimen Fotos oder VideosNicht zahlen, Anzeige, siehe Sextortion und Erpressung mit intimen Fotos
Ungefragt zugeschickte NacktbilderAnzeige möglich, siehe Dickpic anzeigen
Drohungen gegen dich oder AngehörigeAnzeige, bei Gefahr 110
Wiederholtes Nachstellen über mehrere KanäleAnzeige, Vorfälle mit Datum dokumentieren, siehe Belästigung nach dem Date
Fremdes Profil mit deinen FotosMeldung bei der App, je nach Fall Anzeige oder zivilrechtliche Schritte
Hinweis auf MinderjährigeSofort App und Polizei, nichts speichern oder weiterleiten

Ob dein Fall juristisch trägt, musst du vor einer Anzeige nicht selbst klären. Ein Überblick hilft aber bei der Einschätzung:

  • Beleidigung: Beschimpfungen und herabsetzende Äußerungen. Sie wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB).
  • Bedrohung: wer dir oder einer dir nahestehenden Person etwa mit einer Tat gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit droht. Die Strafe reicht bis zu einem Jahr, bei der Drohung mit einem Verbrechen bis zu zwei Jahren (§ 241 StGB).
  • Erpressung: wenn mit Bildern oder Informationen Geld oder Handlungen erzwungen werden sollen.

Drei Monate Zeit für den Antrag

Bei Antragsdelikten wie der Beleidigung reicht es nicht, dass die Polizei von der Tat erfährt. Du musst ausdrücklich Strafantrag stellen, und zwar innerhalb von drei Monaten. Die Frist beginnt nach § 77b StGB mit Ablauf des Tages, an dem du von der Tat und der Person des Täters erfährst. Kennst du nur einen Profilnamen, läuft sie also unter Umständen noch nicht. Danach wird die Tat nicht mehr verfolgt. Am einfachsten ist es, den Antrag gleich mit der Anzeige zu stellen, ein Satz wie „Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte“ genügt.

Eine Anzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle erstatten oder über die Onlinewache, die es laut Stiftung Warentest inzwischen in allen Bundesländern gibt. Bei Taten im Internet wählst du dort dein eigenes Bundesland. Für Notfälle ist sie nicht gedacht, Taten mit Gewalt oder Drohungen zeigst du laut Ratgeber besser persönlich an. In die Anzeige gehören:

  • Ereignisliste und Screenshots,
  • alles, was auf die Person hinweist, vom Profilnamen bis zur Telefonnummer,
  • der Name der App und das Datum deiner Meldung dort,
  • bei Antragsdelikten der ausdrückliche Strafantrag.

Die Polizei kann bei der Plattform Daten anfragen, die du selbst nicht bekommst. Ob das etwas bringt, hängt vom Einzelfall, vom Sitz des Anbieters und von Speicherfristen ab, aber ohne Anzeige wird gar nicht ermittelt.

Wenn die Plattform selbst Behörden informiert

Nach Art. 18 DSA müssen Hostingdienste die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich informieren, wenn sie von Informationen erfahren, die den Verdacht einer Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit von Personen begründen. Bei Beleidigung, einem einmaligen Nacktbild oder einem Betrugsversuch kannst du dich darauf nicht verlassen. Soll ermittelt werden, erstattest du in aller Regel selbst Anzeige.

Wo Melden an Grenzen stößt

Gesperrte Nutzer können zurückkommen

Eine Sperre trifft ein Konto, nicht unbedingt einen Menschen. Eine Recherche des internationalen Dating Apps Reporting Project, über die der Standard berichtet, kam zu dem Ergebnis, dass Tinder gemeldete Nutzer zwar meist innerhalb von zwei Tagen sperrt, gesperrte Testkonten sich aber mit derselben Telefonnummer, demselben Namen und denselben Fotos wieder anmelden ließen. Getestet wurden Konten unter anderem bei Tinder, Hinge und OkCupid. Begegnet dir ein auffällig ähnliches Profil wieder, melde auch das und schreib dazu, dass es sich vermutlich um ein bereits gesperrtes Konto handelt.

Außerhalb der App greift die App nicht

Sobald ihr zu WhatsApp, Telegram oder Instagram gewechselt seid, sieht die Dating-App die Nachrichten nicht mehr. Melde das Profil trotzdem und beschreib, was danach passiert ist, aber blockiere und melde zusätzlich im jeweiligen Messenger. Warum der schnelle Wechsel aus der App selbst ein Warnsignal sein kann, erklärt der Text darüber, was es bedeutet, wenn ein Match sofort zu WhatsApp will.

Verifizierung ist kein Freifahrtschein

Ein Verifizierungshaken bestätigt meist nur, dass die Fotos zu der Person vor der Kamera passen, über ihr Verhalten sagt er nichts. Auch ein verifiziertes Profil meldest du, wenn es sich danebenbenimmt. Was der Haken konkret belegt, steht im Ratgeber zur Dating-App-Verifizierung.

Die App entscheidet nach ihren Regeln

Nicht jede Meldung führt zu einer Sperre, manchmal reicht es nur für eine Verwarnung. Das fühlt sich ungerecht an, dein Schutz hängt aber nicht daran: Blockieren wirkt sofort, und gegen die Entscheidung steht dir die Beschwerde offen.

Typische Fehler beim Melden

  • Erst blockieren, dann sichern wollen. Danach ist der Chat oft weg.
  • Nur die letzte Nachricht sichern. Ohne den Verlauf davor fehlt der Zusammenhang, und die andere Seite kann behaupten, du hättest provoziert.
  • Den falschen Grund wählen. „Spam“ für eine Drohung landet womöglich bei einem anderen Team. Wähle den Grund, der am genauesten passt, und ergänze den Rest im Freitext.
  • Weiter diskutieren. Jede Antwort verlängert den Kontakt und kann gegen dich verwendet werden.
  • Selbst ermitteln. Wer versucht, die Identität der Person über andere Kanäle aufzudecken oder sie bloßzustellen, bringt sich selbst in Gefahr oder in rechtliche Probleme.
  • Bilder weiterleiten. Ungefragte Nacktbilder oder Aufnahmen Dritter niemals an Freunde schicken, auch nicht „zur Warnung“. Für Belege reicht der Screenshot in deinem eigenen Ordner.
  • Mit der Meldung warten. Je länger du wartest, desto eher ist das Profil gelöscht oder verändert.
  • Auf die App warten, bevor du zur Polizei gehst. Beide Wege laufen unabhängig, und bei Antragsdelikten sind drei Monate schnell um.

Wenn dich die Sache belastet

Belästigung, Drohungen oder Erpressung musst du nicht einfach wegstecken. Viele Betroffene schämen sich, obwohl die Verantwortung allein bei der Person liegt, die die Grenze überschritten hat. Es hilft, mit einer vertrauten Person zu sprechen, und es ist völlig in Ordnung, die App eine Weile zu löschen oder dein Profil zu pausieren.

Wenn dich die Sache nicht loslässt, du schlecht schläfst oder Angst hast, hol dir Unterstützung. Die Telefonseelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar. Frauen, die Gewalt erleben, können sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 wenden, ebenfalls rund um die Uhr und kostenlos.

Wenn du danach wieder in eine App einsteigen willst, lohnt ein Blick auf Anbieter mit starken Sicherheitsfunktionen. Die Portale im Anbietervergleich sind allerdings derzeit Chat- und Unterhaltungsportale, auf denen Treffen nicht vorgesehen sind, und dort auch so gekennzeichnet.

Fazit

Ein Dating-App-Profil zu melden ist schnell erledigt, entscheidend ist die Reihenfolge: erst Profil und Chat vollständig sichern, dann melden, dann blockieren. Die Meldung schützt andere Nutzer, Blockieren schützt dich sofort. Der Digital Services Act sichert dir einen Meldeweg, eine Rückmeldung und, außer bei sehr kleinen Anbietern, eine kostenlose Beschwerde. Die Bundesnetzagentur hilft, wenn eine Plattform ihre Pflichten nicht erfüllt, gegen einzelne Profile geht sie nicht vor. Bei Drohungen, Erpressung, Betrug oder sexueller Belästigung gehören die Belege auch zur Polizei, bei Antragsdelikten innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter, bei akuter Gefahr sofort über die 110.

Häufige Fragen

Erfährt die Person, dass ich sie gemeldet habe?

Bumble schreibt ausdrücklich, dass die gemeldete Person nicht erfährt, wer sie gemeldet hat, und Hinge beschreibt Meldungen als vertraulich. Allerdings kann sie aus dem Zusammenhang ahnen, von wem die Meldung kam, etwa wenn ihr kurz vorher gestritten habt.

Was ist der Unterschied zwischen Match auflösen, blockieren und melden?

Beim Auflösen endet nur die Verbindung, der Chat verschwindet. Blockieren sorgt zusätzlich dafür, dass ihr euch nicht mehr seht und die Person dich nicht mehr erreicht. Melden informiert das Sicherheitsteam der App, das den Fall prüft und Maßnahmen gegen das Konto ergreifen kann. Bei vielen Apps blockiert eine Meldung die Person zugleich.

Kann ich jemanden melden, nachdem das Match aufgelöst ist?

Meist ja, aber nicht immer direkt in der App. Bumble verweist für solche Fälle an den Support. Hinge testet eine Liste vergangener Matches der letzten 30 Tage, aus der du melden kannst, und nimmt sonst Meldungen über das Hilfeformular an. Halte dann Name, Alter, Bio und Screenshots bereit.

Wie lange dauert es, bis eine Meldung bearbeitet wird?

Feste Fristen nennen die Apps nicht. Der Digital Services Act verlangt, dass Plattformen Meldungen zeitnah und sorgfältig bearbeiten und dir ihre Entscheidung unverzüglich mitteilen. Bei akuter Gefahr wartest du nicht auf die App, sondern rufst die 110.

Wie lange habe ich Zeit, um Anzeige zu erstatten?

Bei Antragsdelikten wie der Beleidigung musst du den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem du von der Tat und der Person des Täters erfährst. Kennst du nur einen Profilnamen, läuft sie unter Umständen noch nicht. Warte trotzdem nicht ab, denn Profile und Daten können verschwinden.

Kann eine falsche Meldung Folgen für mich haben?

Wer gutgläubig meldet, muss nichts befürchten, auch wenn die App am Ende keinen Verstoß feststellt. Wer dagegen absichtlich falsche Meldungen abgibt, riskiert eine Sperre. Hinge droht dafür ausdrücklich mit dem dauerhaften Ausschluss, und der DSA erlaubt Online-Plattformen, Meldungen von Personen nach einer Warnung zeitweise nicht mehr zu bearbeiten, wenn diese häufig offensichtlich unbegründet melden.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2026

Sven Albrecht
Über die Autorin / den Autor
Sven Albrecht

Sven prüft, was Dating-Plattformen mit den Daten ihrer Mitglieder machen: Wie lange wird gespeichert, wie leicht lässt sich ein Konto löschen, wie ernst wird Sicherheit genommen. Er kennt die gängigen Maschen von Fake-Profilen und erklärt, woran man sie erkennt.

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