Dickpic anzeigen: Was du tun kannst, wenn du ungefragt eins bekommst
Dickpic anzeigen: Warum ungefragte Penisbilder nach § 184 StGB strafbar sind, wie du Beweise sicherst, ohne dich strafbar zu machen, und wo du Hilfe findest.
Ein ungefragt verschicktes Dickpic ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, das du hinnehmen musst. Wer einer anderen Person pornografische Inhalte schickt, ohne dass sie darum gebeten hat, kann sich nach § 184 Absatz 1 Nummer 6 Strafgesetzbuch strafbar machen. Du kannst ein Dickpic anzeigen, online über die Onlinewache deines Bundeslandes oder bei jeder Polizeidienststelle. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Beweise sichern, dann melden und blockieren, dann entscheiden, ob du Anzeige erstattest. Und eine Ausnahme ist entscheidend: Könnte das Bild eine minderjährige Person zeigen, machst du keinen Screenshot, sondern gehst direkt zur Polizei.
Dickpics kommen auf vielen Wegen: als Nachricht nach einem Match in der Dating-App, als Direktnachricht auf Instagram von einem völlig Fremden, per AirDrop in der S-Bahn, per WhatsApp von einer Nummer, die du nur aus einem kurzen Chat kennst. Wie verbreitet das ist, zeigt eine britische Befragung von YouGov: 46 Prozent der befragten Frauen zwischen 18 und 36 Jahren hatten schon einmal ein Penisbild bekommen, 41 Prozent ein ungefragtes. Die Zahlen stammen aus Großbritannien und von 2018, für Deutschland gibt es keine vergleichbar bekannte Erhebung. Sie zeigen trotzdem: Wenn dir das passiert, bist du nicht allein, und du hast nichts falsch gemacht.
Dickpic anzeigen in Kürze: die fünf wichtigsten Schritte
Wenn das Bild gerade erst angekommen ist, reicht dir für den Moment diese Liste. Die Abschnitte darunter erklären jeden Punkt genauer.
- Nicht antworten. Eine Reaktion, egal ob wütend oder ironisch, ist oft genau das, worauf der Absender aus ist.
- Beweise sichern. Screenshot vom Chat mit Bild, Profilname oder Nummer, Datum und Uhrzeit. Bei Verdacht auf ein Bild einer minderjährigen Person: keinen Screenshot.
- Nicht weiterleiten. Nicht an Freundinnen, nicht in Gruppen, nicht öffentlich. Damit kannst du dich selbst strafbar machen.
- Melden und blockieren. Erst melden, dann blockieren, damit die Plattform den Chat noch zuordnen kann.
- Anzeige erstatten, wenn du willst. Über die Onlinewache, bei der Polizei oder mit einer vorbereiteten Anzeige über Dickstinction.
Ist ein Dickpic strafbar? Was § 184 StGB sagt
Die zentrale Vorschrift ist § 184 Strafgesetzbuch, „Verbreitung pornographischer Inhalte“. Nach Absatz 1 Nummer 6 macht sich strafbar, wer einen pornografischen Inhalt „an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein“. Vorgesehen sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ein Bild auf deinem Handy ist ein solcher Inhalt, es kommt nicht darauf an, ob es als Foto, Video oder Datei ankommt. Die Polizeiliche Kriminalprävention ordnet Dickpics ausdrücklich unter diese Vorschrift ein, und auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages prüfen den unaufgeforderten Versand von Genitalbildern vor allem unter § 184 Absatz 1 Nummer 6. Nach ihrer Darstellung soll die Vorschrift Erwachsene davor schützen, ungewollt und direkt mit Pornografie konfrontiert zu werden.
Was „ungefragt“ heißt
Der entscheidende Punkt ist die fehlende Aufforderung. Genau daran knüpft der Schutzzweck an, den die Wissenschaftlichen Dienste beschreiben: Niemand soll ungewollt mit Pornografie konfrontiert werden. Umgekehrt entfällt die Strafbarkeit nach dieser Nummer, wenn jemand ein Bild erst anbietet und es nur schickt, nachdem du ausdrücklich darum gebeten hast.
Für den Alltag in Dating-Apps heißt das:
- Flirten ist keine Bitte. Anzügliche Nachrichten, ein zweideutiger Witz oder ein Herz-Emoji sind keine Aufforderung, dir ein Penisbild zu schicken.
- Eine Frage ist keine Zustimmung. Fragt dich jemand „Willst du was sehen?“ und du antwortest nicht oder mit Nein, ist ein Bild danach ungefragt.
- Eine Zustimmung gilt für das, worum du gebeten hast. Hast du in einem einvernehmlichen Sexting um ein Bild gebeten, greift Nummer 6 nicht. Sagst du später „Stopp“, ist alles, was danach kommt, wieder ungefragt.
Wann ein Bild als pornografisch gilt
Hier liegt die eigentliche Unsicherheit. Nicht jede Nacktaufnahme ist automatisch pornografisch im Sinne des Gesetzes. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weisen darauf hin, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, und darüber entscheiden am Ende Staatsanwaltschaft und Gericht. Für dich als Betroffene oder Betroffener heißt das: Du musst das nicht selbst beurteilen. Zeig an, was dich belästigt hat, die rechtliche Einordnung übernehmen die Behörden. Eine Anzeige in gutem Glauben ist nie falsch, auch wenn das Verfahren später eingestellt wird.
Andere Vorschriften, die mitspielen können
Neben § 184 kommen je nach Fall weitere Straftatbestände in Betracht. Die Einordnung ist nicht immer einfach:
| Vorschrift | Worum es geht | Bezug zum Dickpic |
|---|---|---|
| § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB | Pornografie an jemanden schicken, der nicht darum gebeten hat | Der Regelfall bei Erwachsenen |
| § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB | Pornografie einer Person unter 18 zugänglich machen | Gilt bei Minderjährigen, auch wenn sie danach gefragt haben |
| § 176a StGB | Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt | Kann greifen, wenn das Bild an ein Kind unter 14 geht |
| § 185 StGB | Beleidigung | Je nach Einzelfall, wenn zusätzlich ein Angriff auf die Ehre vorliegt |
| § 183 StGB | Exhibitionistische Handlungen | Ob ein digital verschicktes Bild darunter fällt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten |
| § 184i StGB | Sexuelle Belästigung | Setzt eine körperliche Berührung voraus, die beim Versand eines Bildes fehlt |
Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB verlangt nach ihrem Wortlaut, dass jemand eine andere Person körperlich berührt. Beim Bild auf dem Handy fehlt das, darauf weisen auch die Wissenschaftlichen Dienste hin. Eine Beleidigung kann nach deren Darstellung im Einzelfall neben § 184 hinzukommen. Der Strafrechtler Jörg Eisele hat in der Kriminalpolitischen Zeitschrift allerdings dargelegt, dass nicht jede sexuelle Belästigung zugleich eine Beleidigung ist. Deshalb ist § 184 beim Dickpic die wichtigste Vorschrift. Die Angaben zu Minderjährigen stammen aus dem Merkblatt der Medizinischen Hochschule Hannover, das § 184 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie § 176a StGB nennt.
Stand der Gesetzgebung im Oktober 2026
Einen eigenen Straftatbestand für ungefragte Genitalbilder gibt es in Deutschland bisher nicht. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt, dass solche Bilder regelmäßig unter § 184 Absatz 1 Nummer 6 StGB fallen. Am 7. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Er zielt vor allem auf sexualisierte Deepfakes, heimliche intime Aufnahmen und digitale Überwachung und soll Betroffenen außerdem einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen geben. Der Entwurf muss noch durch das Gesetzgebungsverfahren und ist nicht in Kraft. Für ein ungefragtes Dickpic, das du heute bekommst, gilt deshalb die beschriebene Rechtslage.
Was tatsächlich passieren kann: ein Fall aus Stralsund
Wer meint, Anzeigen wegen Dickpics verliefen grundsätzlich im Sand, liegt nicht ganz richtig. Laut Nordkurier hatte ein 23-Jähriger einer jungen Frau, die auf Instagram bekannt ist, Anfang 2023 ungefragt sexuelle Nachrichten und Nacktfotos geschickt. Gegen ihn erging ein Strafbefehl über 2.400 Euro, der rechtskräftig ist. Zusätzlich verurteilte ihn das Landgericht Stralsund im Juni 2024 in einem Zivilverfahren, der Frau 4.000 Euro Entschädigung zu zahlen, gefordert hatte sie 10.000 Euro. Mit den Gerichts- und Anwaltskosten kamen laut heise online insgesamt rund 12.500 Euro zusammen. Das Zivilurteil war zum Zeitpunkt der Berichte noch nicht rechtskräftig. Ein Einzelfall, aber er zeigt, dass neben dem Strafverfahren auch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Geld möglich sein kann. Ob das in deinem Fall in Frage kommt, kann dir nur eine Anwältin oder ein Anwalt sagen.
Beweise sichern, ohne dich selbst strafbar zu machen
Beweise sind die Grundlage jeder Anzeige und jeder Meldung bei der Plattform. Gleichzeitig ist das der Punkt, an dem Betroffene am ehesten selbst in Schwierigkeiten geraten können, und zwar durch Weiterleiten. Die Polizei rät: Screenshots von Nachrichten und Fotos machen, die gesicherten Bilder aber nicht weiterverbreiten.
Was auf den Screenshot gehört
Ein guter Beweis zeigt nicht nur das Bild, sondern auch, von wem es kam und wann. Achte auf diese Punkte:
- Das Bild im Chatverlauf, nicht nur das Bild allein. So ist erkennbar, dass es dir geschickt wurde.
- Profilname, Nutzername oder Telefonnummer des Absenders. Bei Instagram den Nutzernamen mit @, nicht nur den Anzeigenamen.
- Datum und Uhrzeit. Ist die Uhrzeit im Chat nicht sichtbar, mach zusätzlich einen Screenshot mit sichtbarer Statusleiste oder notiere sie dir.
- Den Verlauf davor. Wenn du nie nach einem Bild gefragt hast oder ausdrücklich Nein gesagt hast, belegt der Chat das.
- Das Profil selbst, in einem eigenen Screenshot. Profile werden oft schnell gelöscht.
Notiere dir außerdem, über welchen Weg das Bild kam: Dating-App, Instagram, WhatsApp, AirDrop, E-Mail. Genau diese Angaben fragt auch die Polizei für eine Anzeige ab.
Wo du die Beweise aufbewahrst
Lege die Screenshots an einem Ort ab, an dem sie nicht automatisch mit anderen geteilt werden. Viele Handys synchronisieren Fotos in eine Cloud oder in geteilte Familienalben. Prüfe, ob das bei dir so ist, und speichere die Beweise lieber in einem eigenen, nicht geteilten Ordner. Ein Ausdruck für die Anzeige auf der Wache ist ebenfalls möglich.
Was du nicht tun solltest
Die Versuchung ist verständlich: Du willst einer Freundin zeigen, was dir passiert ist, oder den Absender öffentlich bloßstellen. Beides ist riskant. Das Merkblatt der Medizinischen Hochschule Hannover warnt ausdrücklich, dass du dich strafbar machen kannst, wenn du die zugesandten Bilder weiterverbreitest. Wenn du jemandem davon erzählen willst, beschreib es in Worten oder zeig den Chat so, dass das Bild nicht zu sehen ist.
Auch ein öffentlicher Post mit Screenshot und Profilname des Absenders ist keine gute Idee. Du verbreitest damit das Bild weiter und riskierst zusätzlich Ärger wegen der Veröffentlichung fremder Daten. Die Anzeige und die Meldung bei der Plattform sind der sichere Weg.
Wenn das Bild eine minderjährige Person zeigen könnte
Hier gilt eine strenge Ausnahme. Zeigt ein Bild möglicherweise eine Person unter 18, etwa weil der Absender sich als Schüler ausgibt oder das Profil jung wirkt, ist das Bild unter Umständen eine kinder- oder jugendpornografische Darstellung. Schon der Besitz solcher Inhalte ist strafbar. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt in ihrem Infoblatt für Erziehungsberechtigte, dass du dich mit Weiterleiten oder Screenshots strafbar machst, auch wenn du nur Beweise sichern willst.
Das heißt konkret:
- Keinen Screenshot machen, das Bild nicht speichern, nicht weiterleiten.
- Notieren, was du ohne Bild festhalten kannst: Profilname, Plattform, Datum, Uhrzeit.
- Zur Polizei gehen und den Vorfall schildern. Dort erfährst du laut Polizei, wie Beweise gesichert werden können, ohne dass du dich strafbar machst.
- Selbst nicht bewerten, ob das Bild strafbar ist. Das übernehmen Polizei und Staatsanwaltschaft.
Bist du dir unsicher, ob die Person erwachsen ist, behandle den Fall lieber wie einen mit einer minderjährigen Person.
Dickpic anzeigen: so funktioniert die Anzeige
Ob du Anzeige erstattest, entscheidest du allein. Es gibt keine richtige oder falsche Reaktion. Wenn du dich dafür entscheidest, ist der Weg einfacher, als viele denken.
Onlinewache oder Polizeidienststelle
Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder gehst du mit deinen Screenshots zu einer beliebigen Polizeidienststelle, du musst dafür nicht zu der in deinem Wohnort. Oder du nutzt die Onlinewache, laut biallo.de haben inzwischen alle 16 Bundesländer eine. Die Formulare unterscheiden sich von Land zu Land. Manche bieten nur Formulare für bestimmte Delikte an, dann wählst du ein allgemeines Formular für sonstige Straftaten. Wie eine Anzeige über die Onlinewache grundsätzlich abläuft, zeigt auch der Ratgeber zur Anzeige nach einem Romance Scam. Die Onlinewache ist kein Notruf: Fühlst du dich akut bedroht, etwa weil der Absender weiß, wo du wohnst, ruf die 110.
Für die Anzeige brauchst du laut Polizei und Mimikama vor allem:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit des Empfangs | 14. Oktober, 22:40 Uhr |
| Zustellweg | Dating-App, Instagram-Direktnachricht, WhatsApp, AirDrop |
| Screenshot des Vorfalls | Chat mit Bild, Profilname, Uhrzeit |
| Name oder Nutzername des Absenders, falls bekannt | @nutzername, Telefonnummer, Profilname in der App |
| Deine eigenen Personalien | Name, Anschrift, Kontaktdaten |
Den Absender musst du nicht kennen. Du kannst auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ein Nutzername oder eine Telefonnummer hilft den Ermittlern aber, bei der Plattform die Daten hinter dem Konto anzufragen.
Strafanzeige und Strafantrag: der Unterschied
Zwei Begriffe werden oft verwechselt. Eine Strafanzeige ist die Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass eine Straftat passiert ist. Ein Strafantrag ist eine zusätzliche Erklärung, die bei bestimmten Delikten Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt ermittelt wird. Ein Beispiel ist die Beleidigung: Sie wird nach § 194 StGB nur auf Antrag verfolgt, und für diesen Antrag gilt nach § 77b StGB eine Frist von drei Monaten. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem du von der Tat und der Person des Täters erfährst. Solange der Absender unbekannt ist, läuft sie also noch nicht.
Für § 184 StGB sieht das Gesetz kein solches Antragserfordernis vor. Hier reicht die Anzeige, damit die Behörden tätig werden können. Du kannst bei der Anzeige trotzdem vorsorglich auch Strafantrag stellen, etwa mit dem Satz „Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten“. Damit sind auch Delikte abgedeckt, die nur auf Antrag verfolgt werden, falls der Fall zum Beispiel auch als Beleidigung eingeordnet wird. Ob das bei dir in Frage kommt, beurteilen Polizei und Staatsanwaltschaft. Warte deshalb nicht monatelang, wenn du anzeigen willst.
Anzeige vorbereiten mit Dickstinction
Für genau diesen Fall gibt es ein eigenes Werkzeug. Dickstinction ist ein Online-Formular, das laut Mimikama zum Beratungsangebot von HateAid gehört. Du gibst die Angaben zum Vorfall ein, lädst den Screenshot hoch und bekommst eine formal vollständige Anzeige, die du herunterladen, ausdrucken und bei der Polizei einreichen kannst. netzpolitik.org beschrieb das Werkzeug schon beim Start 2020 als Anzeige in wenigen Minuten. Laut dem Merkblatt der MHH ist eine Anzeige auch online über dickstinction.com oder über die Onlinewache möglich. Der Vorteil: Du musst nicht selbst überlegen, wie du den Vorfall juristisch formulierst.
Was nach der Anzeige passiert
Die Polizei nimmt die Anzeige auf und gibt sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Wenn der Absender bekannt ist oder ermittelt werden kann, wird er als Beschuldigter angehört. Danach kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, etwa gegen eine Auflage, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Rechne damit, dass das dauert und dass das Verfahren eingestellt werden kann, vor allem wenn der Absender nicht identifiziert werden kann. Das ist frustrierend, aber kein Grund, auf die Anzeige zu verzichten: Sie wird registriert, kann bei einer späteren Anzeige gegen dieselbe Person eine Rolle spielen und macht das Problem sichtbar.
Du kannst als Zeugin oder Zeuge geladen werden. Falsche Anschuldigungen sind strafbar, eine wahrheitsgemäße Anzeige ist es selbstverständlich nicht. Wenn du Sorge hast, dass der Absender über die Akten deinen Namen oder deine Adresse erfährt, sprich das bei der Polizei offen an und lass dich vorher beraten, zum Beispiel bei HateAid oder dem WEISSER RING.
Der Absender ist unbekannt: AirDrop und Fake-Profile
Bei einem Bild per AirDrop siehst du oft nur einen Gerätenamen wie „iPhone“ oder einen ausgedachten Namen. Notiere dir trotzdem Ort, Uhrzeit, Linie und Richtung, wenn es in Bus oder Bahn passiert ist, und den angezeigten Gerätenamen. Ob sich daraus ein Täter ermitteln lässt, ist offen. Eine Anzeige gegen Unbekannt ist trotzdem möglich. Bei Dating-Apps steckt hinter dem Absender manchmal ein Fake-Profil. Woran du solche Konten erkennst, beschreibt der Ratgeber zum Erkennen von Fake-Profilen.
Melden und blockieren: Dating-App, Instagram, AirDrop
Unabhängig von einer Anzeige solltest du den Absender bei der Plattform melden. Plattformen sehen private Chats in der Regel nicht und sind auf Meldungen angewiesen. Die Reihenfolge ist wichtig: erst Beweise sichern, dann melden, dann blockieren. Nach dem Blockieren verschwindet der Chat bei manchen Apps, und mit ihm dein Beweis.
In Dating-Apps
In praktisch allen Dating-Apps findest du die Meldefunktion im Profil des Matches oder im Chat, meist hinter drei Punkten oder einem Fahnensymbol. Wähle als Grund unangemessene Inhalte, Nacktheit oder Belästigung. Danach hebst du das Match auf oder blockierst die Person. Bumble hat mit dem Private Detector eine Funktion, die Bilder im Chat auf Nacktheit prüft und verdächtige Aufnahmen unscharf zeigt. Du entscheidest dann selbst, ob du das Bild ansehen, löschen oder den Absender blockieren und melden willst. Welche weiteren Schutzeinstellungen in Dating-Apps sinnvoll sind, steht im Ratgeber zu Privatsphäre-Einstellungen in Dating-Apps.
Ein Muster ist typisch: Ein Match will sehr schnell aus der App heraus zu WhatsApp oder Telegram, und dort kommt das erste Bild. Außerhalb der App greifen deren Meldewege und Filter nicht mehr. Warum dieser Wechsel ein Warnsignal ist, erklärt der Text darüber, was es bedeutet, wenn ein Match sofort zu WhatsApp will.
Auf Instagram und in anderen sozialen Netzwerken
Auf Instagram kommen Dickpics häufig als Nachrichtenanfrage von Konten, denen du nicht folgst. Du kannst die Anfrage melden, ohne sie anzunehmen, und das Konto anschließend blockieren. In den Einstellungen unter Nachrichten legst du fest, wer dir überhaupt schreiben darf. Wenn du das Konto meldest, solltest du die Screenshots vorher gemacht haben, denn blockierte Konten und gelöschte Anfragen sind danach oft nicht mehr sichtbar.
Per AirDrop in Bus, Bahn oder Café
Beim „Cyberflashing“ per AirDrop schickt jemand in der Nähe ein Bild an alle Geräte, die AirDrop für jeden geöffnet haben. Seit iOS 16.2 gilt laut AppleInsider weltweit, dass die Einstellung „Jeder“ nach zehn Minuten automatisch auf „Nur Kontakte“ zurückspringt. Prüfe trotzdem in den Einstellungen unter Allgemein und AirDrop, was bei dir eingestellt ist, und wähle „Nur Kontakte“ oder „Empfang aus“. Auf dem iPhone gibt es außerdem die Warnung vor sensiblen Inhalten: Fotos und Videos, die Nacktheit enthalten könnten, werden vor dem Ansehen unscharf dargestellt. Die Erkennung läuft laut Apple auf dem Gerät, Apple bekommt die Bilder nicht zu sehen. Die Funktion wirkt unter anderem bei Nachrichten, AirDrop und FaceTime-Videonachrichten und setzt mindestens iOS 17 voraus. Du aktivierst sie in den Einstellungen unter Datenschutz und Sicherheit.
In Messengern wie WhatsApp oder Telegram
Kommt das Bild per Messenger, machst du die Screenshots, meldest den Kontakt über die Meldefunktion im Chat und blockierst die Nummer. Wenn es um ein Bild geht, das womöglich eine minderjährige Person zeigt, verzichte auf Screenshots und wende dich an die Polizei.
Wenn Minderjährige betroffen sind
Jugendliche bekommen Dickpics über dieselben Wege wie Erwachsene, über Instagram, Snapchat, Spiele-Chats oder AirDrop auf dem Schulhof. Rechtlich ist das schwerer als bei Erwachsenen: Wer Pornografie an eine Person unter 18 schickt, kann sich nach § 184 Absatz 1 Nummer 1 StGB strafbar machen, auch wenn die Person danach gefragt hat. Geht das Bild an ein Kind unter 14, kommt laut MHH-Merkblatt ein sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt nach § 176a StGB in Betracht, mit Strafen bis zu zehn Jahren.
Für Eltern
Wenn dein Kind dir erzählt, dass es ein solches Bild bekommen hat, ist die wichtigste Reaktion Ruhe. Kinder schweigen oft aus Angst, dass ihnen das Handy weggenommen wird. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät Eltern:
- Lass dir das Bild nicht schicken und mach keinen Screenshot. Damit kannst du dich selbst strafbar machen, auch wenn du nur Beweise sichern willst.
- Blockiere die Person, die deinem Kind die Inhalte geschickt hat.
- Zeige den Vorfall bei der Polizei an. Dort erfährst du, wie Beweise gesichert werden, ohne dass du dich strafbar machst.
Dasselbe gilt für Lehrkräfte: Das Infoblatt für Lehrkräfte rät, sich solche Bilder von Schülerinnen und Schülern nicht weiterleiten zu lassen. Jugendliche selbst finden anonyme Unterstützung beim Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer unter 116 111.
Wenn ein Jugendlicher ein Bild von sich selbst schickt
Ein Sonderfall, der Erwachsene in Dating-Apps oder auf Instagram treffen kann: Das Bild kommt von einer Person, die sich als erwachsen ausgibt, aber jünger sein könnte. Dann zeigt das Bild womöglich einen Minderjährigen. Auch hier: nichts speichern, nichts weiterleiten, Profil und Uhrzeit notieren, Polizei informieren. Die Altersgrenzen in Dating-Apps sind keine Garantie, wie der Ratgeber zur Verifizierung in Dating-Apps erklärt.
Wenn du das Dickpic nicht anzeigen willst
Viele Betroffene entscheiden sich gegen eine Anzeige. Manche wollen keine Zeit mit einem Verfahren verbringen, manche haben Sorge, dass der Absender ihren Namen erfährt, manche wollen die Sache einfach vergessen. Das ist eine legitime Entscheidung. Du hast trotzdem Möglichkeiten:
- Melden bei der Plattform. Das geht ohne Polizei, ohne Namen und ohne Verfahren. Plattformen können Konten sperren, und eine Meldung kann helfen, Wiederholungstäter zu erkennen.
- Blockieren und Einstellungen anpassen. AirDrop auf „Nur Kontakte“, Nachrichtenanfragen einschränken, die Warnung vor sensiblen Inhalten aktivieren.
- Beweise trotzdem aufbewahren. Sichere die Screenshots an einem privaten Ort. Du kannst dich später noch für eine Anzeige entscheiden, zum Beispiel wenn dieselbe Person wieder schreibt. Bei Bildern, die eine minderjährige Person zeigen könnten, gilt das nicht: Die speicherst du nicht.
- Beratung holen, ohne Anzeige. HateAid berät laut Bundesregierung Betroffene digitaler Gewalt kostenlos. Eine Beratung verpflichtet dich zu nichts, du kannst danach immer noch entscheiden.
- Mit jemandem reden. Erzähl einer Person, der du vertraust, was passiert ist, in Worten und ohne das Bild zu zeigen.
Wenn du in einer Beratung oder auf der Wache unsicher bist, frag einfach nach, was eine Anzeige konkret für dich bedeuten würde. Du darfst dir Bedenkzeit nehmen. Denk dabei nur an die drei Monate, falls in deinem Fall auch ein Antragsdelikt wie Beleidigung in Frage kommt.
Hilfe und Beratung: wo du dich melden kannst
Ein ungefragtes Dickpic kann sich harmlos anfühlen oder dich tagelang beschäftigen. Ekel, Wut, Scham oder ein Gefühl von Hilflosigkeit sind normale Reaktionen. Besonders belastend ist es, wenn der Absender jemand ist, den du kennst, oder wenn es nicht beim ersten Bild bleibt. Diese Stellen helfen kostenlos:
| Stelle | Für wen | Erreichbarkeit |
|---|---|---|
| HateAid | Betroffene digitaler Gewalt, Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Schritten | Online über die Website von HateAid |
| Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen | Frauen und ihr Umfeld, auch bei digitaler Gewalt | 116 016, rund um die Uhr, auch Chat und E-Mail, anonym |
| WEISSER RING Opfer-Telefon | Opfer von Straftaten | 116 006, täglich 7 bis 22 Uhr |
| Nummer gegen Kummer | Kinder und Jugendliche | 116 111 |
| Telefonseelsorge | Alle, die mit jemandem reden wollen | 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222, rund um die Uhr |
| Polizei | Akute Bedrohung | 110 |
Beim Hilfetelefon können sich auch Freundinnen, Angehörige oder Fachkräfte beraten lassen. Wenn dich der Vorfall nachts nicht schlafen lässt oder du merkst, dass du dich zurückziehst, ist die Telefonseelsorge eine niedrige Schwelle: Du musst dort nichts erklären, was du nicht erklären willst.
Auch Männer bekommen ungefragt Nacktbilder, und auch für sie gilt § 184 StGB. Das Hilfetelefon ist auf Frauen ausgerichtet, HateAid, der WEISSER RING und die Telefonseelsorge sind für alle da.
Dickpic oder Sextortion: wo die Grenze liegt
Ein ungefragtes Dickpic und eine Sextortion-Erpressung können ähnlich anfangen, sind aber zwei verschiedene Lagen. Beim Dickpic schickt dir jemand ein Bild, das du nicht wolltest. Es geht um Belästigung, und die Fragen lauten: Ist das strafbar, wie zeige ich es an, wie schütze ich mich? Bei Sextortion drohen Täter, intime Aufnahmen von dir zu verbreiten, wenn du nicht zahlst oder weitere Bilder schickst. Das ist Erpressung, und dort gelten andere Regeln, vor allem: nicht zahlen.
Manchmal geht das eine ins andere über. Ein Absender schickt erst ein Bild und fordert dann eines von dir. Wenn du darauf eingehst und danach Forderungen kommen, bist du in einer Erpressungslage. Wie du dann vorgehst, beschreibt der Ratgeber zu Sextortion und Erpressung mit intimen Fotos. Ein Warnsignal ist es auch, wenn ein frischer Kontakt das Gespräch auffällig schnell sexualisiert. Mehr solche Signale findest du im Text über Red Flags beim Dating.
| Ungefragtes Dickpic | Sextortion | |
|---|---|---|
| Was passiert | Du bekommst ein Bild, das du nicht wolltest | Jemand droht, Bilder von dir zu verbreiten |
| Forderung | Keine, oder Bitte um Bilder von dir | Geld oder weitere Aufnahmen |
| Wichtigste Vorschrift | § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB | § 253 StGB, Erpressung |
| Erste Reaktion | Sichern, melden, blockieren, anzeigen | Nicht zahlen, sichern, anzeigen, Hilfe holen |
Typische Fehler nach einem Dickpic
Ein paar Reaktionen sind verständlich, machen die Lage aber schwieriger:
- Sofort blockieren, ohne zu sichern. Danach fehlt oft der Beweis, und weder Anzeige noch Meldung haben eine Grundlage.
- Das Bild weiterleiten, um es einer Freundin zu zeigen oder in einer Gruppe zu warnen. Damit kannst du dich selbst strafbar machen.
- Den Absender öffentlich bloßstellen. Ein Post mit Bild und Namen verbreitet das Bild weiter und kann neuen Ärger bringen.
- Bei möglicherweise minderjährigen Personen Screenshots machen. Hier gilt: nichts speichern, Polizei.
- Lange warten. Profile werden gelöscht, Chats verschwinden, und für Antragsdelikte läuft eine Frist von drei Monaten.
- Sich selbst die Schuld geben. Ein Profilfoto im Bikini, ein Flirt oder eine Antwort um Mitternacht sind keine Einladung. Die Verantwortung liegt beim Absender.
- Zurückschreiben, um ihn zur Rede zu stellen. Diskussionen bringen selten etwas und geben dem Absender die Aufmerksamkeit, die er will.
Wie du dich beim Online-Dating insgesamt vor Belästigung schützt und Grenzen setzt, ohne jedem Kontakt zu misstrauen, beschreiben die Online-Dating-Tipps für Frauen. Was Plattformen mit deinen Daten machen, wenn du ein Konto meldest oder löschst, steht im Ratgeber zu Datenschutz beim Online-Dating.
Fazit: Sichern, nicht weiterleiten, melden, entscheiden
Ein ungefragtes Dickpic kann in Deutschland nach § 184 Absatz 1 Nummer 6 StGB strafbar sein, und du kannst es anzeigen: online über die Onlinewache, auf jeder Polizeidienststelle oder mit einer über Dickstinction vorbereiteten Anzeige. Entscheidend ist die Reihenfolge. Erst Screenshot mit Profil, Datum und Bild im Chat, dann melden, dann blockieren. Das Bild leitest du an niemanden weiter. Könnte es eine minderjährige Person zeigen, machst du keinen Screenshot und gehst direkt zur Polizei. Ob du anzeigst, ist deine Entscheidung. Auch ohne Anzeige kannst du melden, dich schützen und dir Unterstützung holen, bei HateAid, beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 oder bei der Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222. Und eines gilt immer: Die Verantwortung liegt bei dem, der das Bild geschickt hat, nicht bei dir.
Häufige Fragen
Ist ein ungefragtes Dickpic strafbar?
In vielen Fällen ja. Wer pornografische Inhalte an jemanden schickt, der nicht darum gebeten hat, kann sich nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar machen. Vorgesehen sind bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ob ein bestimmtes Bild als pornografisch gilt, entscheiden im Einzelfall Staatsanwaltschaft und Gericht.
Wie kann ich ein Dickpic anzeigen?
Sichere zuerst einen Screenshot von Bild, Profil oder Nummer und Datum. Dann erstattest du Anzeige über die Onlinewache deines Bundeslandes oder bei einer Polizeidienststelle. Hilfreich sind Datum des Empfangs, der Weg (App, Instagram, AirDrop), der Screenshot und, falls bekannt, Name oder Nutzername des Absenders.
Kann ich ein Dickpic anonym anzeigen?
Eine Strafanzeige über die Onlinewache verlangt deine Personalien, anonym geht das dort nicht. Du kannst das Profil aber anonym bei der Plattform melden. Wenn du Sorge hast, dass der Absender deine Adresse erfährt, sprich das bei der Polizei an und lass dich vorher bei HateAid oder dem WEISSER RING beraten.
Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Screenshot vom Dickpic mache?
Ein Screenshot für die Anzeige ist bei Bildern von Erwachsenen der übliche Weg, den auch die Polizei empfiehlt. Strafbar machen kannst du dich, wenn du das Bild weiterleitest oder öffentlich zeigst. Ganz anders ist es, wenn das Bild womöglich eine minderjährige Person zeigt: Dann keinen Screenshot, nichts speichern, sofort zur Polizei.
Was passiert mit dem Absender nach einer Anzeige?
Das hängt vom Einzelfall ab. Verfahren können eingestellt werden, etwa wenn der Absender nicht ermittelt werden kann. Es gibt aber Verurteilungen: Gegen einen 23-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern erging laut Nordkurier ein rechtskräftiger Strafbefehl über 2.400 Euro. Zusätzlich verurteilte ihn das Landgericht Stralsund im Juni 2024 in einem Zivilverfahren, der Betroffenen 4.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Dieses Urteil war zum Zeitpunkt der Berichte noch nicht rechtskräftig.
Ist ein Dickpic auch strafbar, wenn wir vorher geflirtet haben?
Flirten oder anzügliche Nachrichten sind keine Aufforderung, ein Bild zu schicken. Entscheidend für § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist, ob du das Bild angefordert hast. Hast du ausdrücklich darum gebeten, fällt diese Vorschrift weg. Wer dir nach einem Nein trotzdem Bilder schickt, handelt wieder ungefragt.
Quellen
- § 184 StGB: Verbreitung pornographischer Inhalte, Bundesministerium der Justiz
- § 184 StGB: Verbreitung pornographischer Inhalte (Wortlaut Abs. 1), lexetius.com
- Zur Strafbarkeit des unaufgeforderten Versendens von Bildern, auf denen Genitalien abgebildet sind (sog. Dickpics), WD 7 - 3000 - 026/25, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
- Dickpics, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Was tun bei Dickpics?, Medizinische Hochschule Hannover, Gleichstellungsbüro
- Dickpics: Rechtliche Tipps für Betroffene, Mimikama
- Dickpics: Anzeige in fünf Minuten, netzpolitik.org
- 23-Jähriger belästigt Internetsternchen mit Sex-Nachrichten und Nacktfotos, Nordkurier
- Landgericht Stralsund: Mann muss insgesamt 12.500 Euro für Dickpics zahlen, heise online
- Four in ten female millennials have been sent an unsolicited penis photo, YouGov
- § 184i StGB: Sexuelle Belästigung, Bundesministerium der Justiz
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7330, Deutscher Bundestag
- Besserer Schutz vor digitaler Gewalt, Bundesregierung
- Strafbarkeit sexualbezogener Äußerungen, KriPoZ (Jörg Eisele)
- § 194 StGB: Strafantrag, lxgesetze.de
- § 77b StGB: Antragsfrist, buzer.de
- Anzeige bei der Polizei erstatten, biallo.de
- Melden statt teilen: Informationen für Erziehungsberechtigte, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Melden statt teilen: Informationen für Lehrkräfte, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- About Sensitive Content Warning on Apple devices, Apple
- iOS 16.2 implements 10-minute AirDrop time limit globally, AppleInsider
- Private Detector, Bumble
- Was tun, wenn man selbst von Hass im Netz betroffen ist?, Bundesregierung
- Angebot im Überblick, Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Opfer-Telefon 116 006, WEISSER RING e. V.
- Kinder- und Jugendtelefon 116 111 (Flyer), Nummer gegen Kummer e. V.
- Telefonseelsorge: Hilfe am Telefon, TelefonSeelsorge Deutschland
Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2026
