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Singlebörse bei Stiftung Warentest: Was die Tests wirklich sagen

Singlebörse bei Stiftung Warentest: welche Tests es 2005, 2011, 2016 und 2018 gab, was herauskam, warum die Noten veraltet sind und was heute zählt.

Mira Hoffmann
Mira Hoffmann
Redaktionsleitung und Testleitung · 27. Oktober 2026 · 19 Min. Lesezeit

Wer „Singlebörse Stiftung Warentest“ sucht, will meist eine einfache Antwort: Welche Plattform hat im Test am besten abgeschnitten? Die ehrliche Antwort ist unbequemer. Die Stiftung Warentest hat Singlebörsen und Partnervermittlungen dreimal verglichen, in den Jahren 2005, 2011 und 2016. 2018 kam ein Test hinzu, der nur den Datenschutz von Dating-Apps prüfte. Einen neueren Vergleich von Singlebörsen haben wir bei unserer Recherche im Oktober 2026 nicht gefunden. Selbst die jüngsten Noten aus einem Gesamtvergleich sind also mehr als zehn Jahre alt, und die Anbieter haben ihre Produkte seither verändert.

Wertlos sind die Tests trotzdem nicht. Sie zeigen, worauf unabhängige Prüfer geachtet haben: Wie gut passen die Partnervorschläge? Was kostet der Kontakt wirklich? Wie gehen die Anbieter mit deinen Daten um? Halten die Geschäftsbedingungen einer Prüfung stand? Diese Fragen sind heute so aktuell wie damals. Was in den einzelnen Tests herauskam, was sich seither geändert hat und wie du die alten Kriterien heute selbst anwendest, steht in den folgenden Abschnitten.

Singlebörse bei Stiftung Warentest: alle Tests im Überblick

Die Stiftung Warentest veröffentlicht ihre Ergebnisse in der Zeitschrift test und auf test.de. Für Singlebörsen und verwandte Angebote lassen sich vier Untersuchungen sicher belegen. Die Tabelle fasst zusammen, was geprüft wurde und welche Kernaussage blieb.

AusgabeGeprüftKernergebnis
test 10/200516 Onlinebörsen, dazu ein Blick auf klassische Partneragenturenmatch.com und Yahoo!Dating mit „gut“, viele Abzüge für unpassende Partnervorschläge und fragwürdige AGB
test 3/20118 Singlebörsen und 6 Partneragenturen, 14 TestpersonenParship als einziger Anbieter besser als „befriedigend“, Flirtcafe „mangelhaft“, keine Testperson fand einen Partner
test 2/20166 Singlebörsen und 5 Partnervermittlungen, 5 fiktive SinglesFriendscout24, Neu.de, Parship und ElitePartner „gut“, alle übrigen „befriedigend“, Vermittlungen nicht erfolgreicher als Börsen
test 3/2018Datenschutz von 22 Dating-Diensten, jeweils iOS und AndroidNur ein Anbieter in beiden Versionen akzeptabel, drei weitere zumindest unter Android

Zwei Dinge fallen sofort auf. Erstens liegt der letzte Vergleich von Singlebörsen viele Jahre zurück. Zweitens hat sich der Blickwinkel verschoben: von der Frage, ob die Partnersuche funktioniert, hin zu Kosten, Vertragsbedingungen und Datenschutz. Diese Verschiebung ist für dich wichtiger als jede einzelne Note.

Warum es keinen neueren Test gibt

Die Stiftung Warentest erklärt nicht öffentlich, warum sie ein Thema nicht wiederholt. Belegen lässt sich nur, was erschienen ist. Wenn du wissen willst, ob inzwischen ein neuer Test vorliegt, ist die Themenseite Partnerbörsen auf test.de der verlässlichste Ort. Dort stehen die Beiträge mit Erscheinungsdatum. Auf Vergleichsseiten, die mit „Stiftung Warentest 2026“ oder ähnlichen Jahreszahlen werben, solltest du immer prüfen, auf welches Heft sie sich tatsächlich beziehen.

Test 2005: 16 Onlinebörsen und zufällige Partnervorschläge

Der erste große Vergleich erschien im Oktober 2005. Laut der Pressemitteilung der Stiftung Warentest prüften die Tester 16 Onlinebörsen und stellten sie klassischen Partneragenturen gegenüber. Empfohlen wurden match.com und Yahoo!Dating, beide mit dem Qualitätsurteil „gut“.

Interessanter als die Sieger sind die Gründe für schlechtere Noten. Viele Anbieter verloren Punkte, weil ihre Partnervorschläge wie zufällig zusammengestellt wirkten. Teilweise passten nicht einmal das gewünschte Alter oder der Wohnort. Außerdem stießen die Prüfer auf fragwürdige Geschäftsbedingungen. Als Beispiel nannte die Stiftung einen Anbieter, bei dem Streitigkeiten im Santa Clara County in Kalifornien verhandelt werden sollten. Auch bei den Partneragenturen gab es Kritik: Eine Agentur vermittelte laut Pressemitteilung nur Menschen, die weder körperlich noch geistig behindert waren.

Was davon heute noch zählt

Die Plattformen von damals spielen für deine Entscheidung keine Rolle mehr. Die beiden Prüfpunkte schon:

  • Passen die Vorschläge zu deinen Angaben? Wenn eine Plattform dir trotz klarer Filter dauerhaft Menschen außerhalb deiner Alters- oder Entfernungsangaben zeigt, ist das ein Warnsignal. Entweder ist die Datenbasis klein, oder die Vorschläge dienen eher dazu, dich zum Bezahlen zu bewegen.
  • Wo und nach welchem Recht wird gestritten? Ein Gerichtsstand oder ein Unternehmenssitz weit außerhalb der EU macht es dir im Streitfall schwer. Das Impressum und die AGB verraten dir das in wenigen Minuten.

Test 2011: 14 Testpersonen und kein Paar

Der zweite Vergleich trug in der Pressemitteilung den Titel „Einsam waren die Herzen auch nach dem Test“. Die Stiftung Warentest schickte 14 Testpersonen zu acht Singlebörsen und sechs Partneragenturen im Internet. Laut Pressemitteilung fand keine dieser Personen über die Portale einen Partner, und der vollständige Test „Partnerbörsen im Internet“ erschien in der März-Ausgabe von test. Dass es sich um das Jahr 2011 handelt, halten ein späterer Bericht über einen Rechtsstreit um die Werbung mit dem Ergebnis und ein Kommentar in HORIZONT fest.

Testsieger wurde laut OnlineMarketing.de Parship mit „gut (2,2)“. Der Tagesspiegel berichtete, die Tester hätten Parship als ernsthaft, solide und übersichtlich, aber etwas teuer eingeschätzt. Alle anderen Anbieter kamen höchstens auf „befriedigend“. Unter den acht Singlebörsen waren laut Tagesspiegel auch ein kostenloses Portal und eines für ältere Menschen.

Datenschutz und AGB als Notenbremse

Die Singlebörse Flirtcafe erhielt das Gesamturteil „mangelhaft“. Laut Stiftung Warentest hatte sie Mängel in den AGB, und auch Information, Hilfe und der Umgang mit Nutzerdaten wurden mit „mangelhaft“ bewertet. Der Tagesspiegel fasste zusammen, dass die schlechteren Noten in erster Linie auf den freimütigen Umgang mit Nutzerdaten und schlechte Geschäftsbedingungen zurückgingen.

Für dich heißt das: Schon vor 15 Jahren hat das Kleingedruckte die Noten maßgeblich nach unten gezogen. Ein Portal kann viele Mitglieder haben und trotzdem schlecht abschneiden, wenn es mit deinen Daten oder deinem Vertrag nachlässig umgeht.

Ein Testsieg, der vor Gericht endete

Der Test von 2011 hatte ein Nachspiel. Laut OnlineMarketing.de mahnte ElitePartner den Konkurrenten Parship wegen dessen Werbung als „Testsieger“ ab und bekam vor Gericht recht. Das Urteil trat am 5. März 2013 in Kraft. Bemerkenswert ist die Argumentation: Parship selbst führte laut dem Bericht an, das Testergebnis von 2011 sei veraltet, weil sich der Dienst seitdem stark verändert habe.

Genau dieser Gedanke gilt heute für alle alten Testergebnisse. Wenn schon ein Anbieter nach zwei Jahren sagt, sein getestetes Produkt existiere so nicht mehr, kannst du einer zehn oder fünfzehn Jahre alten Note erst recht nicht vertrauen. Mehr dazu, wie du Werbung mit Siegeln einordnest, steht weiter unten.

Test 2016: Ohne Geld kein Kontakt

Der bislang letzte Vergleich von Singlebörsen erschien in test 2/2016. Die Pressemitteilung „Ohne Geld kein Kontakt“ fasst den Aufbau zusammen: sechs Singlebörsen und fünf Online-Partnervermittlungen, auf allen elf Plattformen meldeten die Tester fünf fiktive Singles an. Vier Anbieter erhielten das Qualitätsurteil „gut“, alle übrigen „befriedigend“.

Laut dem Testbericht auf test.de waren das bei den Singlebörsen Friendscout24 und Neu.de, die damals zum selben Unternehmen gehörten, bei den Partnervermittlungen Parship und ElitePartner. Das Schweizer Verbrauchermagazin SRF Kassensturz griff den Test auf, sah Friendscout24 und Parship vorn und wies dabei auf das Problem automatischer Vertragsverlängerungen hin.

Was der Kontakt 2016 kostete

Der Titel der Pressemitteilung war Programm. Fast überall musstest du zahlen, um uneingeschränkt schreiben zu können. Nur Finya war komplett kostenlos und finanzierte sich über Werbung. Die Preise im Überblick, so wie test.de sie damals angab:

Angebot (Stand test 2/2016)Preis laut test.de
Singlebörsen, Premium für uneingeschränkten Kontaktab etwa 45 Euro für drei Monate
Friendscout24 und Neu.deje 60 Euro für drei Monate
Online-Partnervermittlungenab etwa 180 Euro für drei Monate
ElitePartner210 Euro für drei Monate
Parship359 Euro für sechs Monate Mindestlaufzeit

Diese Beträge sind heute nur noch historisch interessant. Preise ändern sich, Anbieter arbeiten mit Rabatten, unterschiedlichen Laufzeiten und teils mit Preisen, die je nach Alter oder Kaufweg abweichen. Wie sich die Kosten heute zusammensetzen, steht im Artikel was Singlebörsen aktuell kosten. Für die teureren Vermittlungsdienste lohnt sich der Blick auf die Kosten einer Partnervermittlung.

Teurer heißt nicht erfolgreicher

Die wichtigste Aussage des Tests von 2016 hat kein Ablaufdatum: Die Erfolgsaussichten bei den deutlich teureren Partnervermittlungen waren laut Stiftung Warentest nicht höher als bei den Singlebörsen. Mehr Geld kauft dir ausführlichere Persönlichkeitsfragebögen, vorsortierte Vorschläge und oft eine ältere, ernsthafter suchende Mitgliedschaft. Eine Garantie auf ein Kennenlernen ist es nicht.

Wenn du zwischen beiden Formen schwankst, hilft dir die Frage, wie viel Vorauswahl du dir wünschst und wie viel Zeit du selbst investieren willst. Die Unterschiede zwischen App, Singlebörse und Vermittlung sind im Vergleich Dating-App oder Singlebörse ausführlich aufgeschlüsselt.

Datensicherheit 2016

Auch 2016 spielte der Datenschutz eine Rolle. Laut test.de verschlüsselten alle Anbieter Bank-, Kreditkarten- und Klarnamendaten bei der Übertragung. Vier Singlebörsen schickten Registrierungs- und Anmeldedaten aber unverschlüsselt durchs Netz. Heute ist eine verschlüsselte Verbindung Standard, und dein Browser warnt dich, wenn sie fehlt. Der Grundsatz bleibt: Eine Plattform, die beim Einfachsten schlampt, verdient bei allem anderen ebenfalls Misstrauen.

Test 2018: Datenschutz bei Dating-Apps

Nach 2016 hat die Stiftung Warentest keinen weiteren Vergleich von Singlebörsen veröffentlicht, den wir finden konnten. In test 3/2018 untersuchte sie aber den Datenschutz von Dating-Apps. Geprüft wurden laut test.de 22 Anbieter, jeweils mit ihrer iOS- und ihrer Android-App, im Zeitraum von November 2017 bis Januar 2018. Bewertet wurde ausdrücklich der Umgang mit Daten, nicht der Funktionsumfang oder die Erfolgschancen.

Das Ergebnis war ernüchternd. Nur die Apps von Bildkontakte waren in beiden Versionen aus Datenschutzsicht akzeptabel. Drei weitere Anbieter schnitten zumindest in der Android-Version akzeptabel ab. Weil jeder Anbieter mit zwei Apps im Test war, ergibt das laut Pressemitteilung nur 5 akzeptable von 44 geprüften kostenlosen Apps. Angesehen haben sich die Prüfer das Datensendeverhalten und die Datenschutzerklärung. Kritisiert wurde vor allem, dass die Mehrzahl der Apps Daten sendet, die für den Betrieb nicht nötig sind, etwa die Geräte-ID oder den Namen des Mobilfunkanbieters. Zahlreiche Anbieter behielten sich zudem vor, Daten mit Dritten zu teilen, und bei keinem der 22 Dienste ließ sich genau nachvollziehen, wohin die Daten gelangen.

Was der Datenschutztest für Singlebörsen bedeutet

Der Test von 2018 betraf Apps, viele klassische Singlebörsen bieten heute aber ebenfalls eine App an. Die Fragen der Prüfer lassen sich direkt übertragen: Welche Daten verlässt das Gerät? Werden Profildaten an Werbepartner weitergegeben? Steht in der Datenschutzerklärung konkret, wer was bekommt, oder nur allgemein „Partner zu Marketingzwecken“? Wie du Auskunft verlangst, Tracking einschränkst und deine Rechte nach der DSGVO nutzt, erklärt der Ratgeber zum Datenschutz beim Online-Dating.

Andere Prüfungen: Öko-Test und Verbraucherzentralen

Die Stiftung Warentest war nicht die einzige Stelle, die sich Dating-Portale angesehen hat. Zwei weitere Untersuchungen lassen sich sicher belegen und ergänzen das Bild.

Öko-Test 10/2010

Das Magazin Öko-Test prüfte im Heft 10/2010 Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen. Laut den auf oekotest.de veröffentlichten Reaktionen fanden die Tester viele verbraucherunfreundliche Klauseln in den AGB, und die Datenschutzerklärungen waren oft schwach. Einzelne Anbieter überarbeiteten ihre Texte nach dem Test. Flirtfever.de etwa schrieb seine Datenschutzerklärung komplett neu und verbesserte sich laut Öko-Test im Teilergebnis Datenschutz auf „befriedigend“, auch wenn die Angaben zur Datensparsamkeit genauer sein könnten. Auch dieser Test ist mehr als 15 Jahre alt, seine Schwerpunkte decken sich aber auffällig mit denen der Stiftung Warentest.

Verbraucherzentralen 2018: Fallstricke beim Online-Dating

Im August 2018 veröffentlichten die Verbraucherzentralen im Projekt Marktwächter Digitale Welt die Untersuchung „Fallstricke beim Online-Dating“. Sie ist kein Test mit Noten. Grundlage waren unter anderem 65 Interviews mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich zwischen August und Oktober 2017 in einer Verbraucherzentrale beraten ließen. Die Fallstricke reichten von unklaren Vertragslaufzeiten über Fake-Profile bis zu undurchsichtigen Kosten. Besonders intransparent fanden die Befragten den automatischen Übergang von einem günstigen Probeangebot in eine teurere Premiummitgliedschaft. In einer ergänzenden Recherche fanden die Marktwächter bei 25 von 26 Portalen, über die sich Verbraucher beschwert hatten, die Mitgliedsbeiträge nicht ohne vorherige Registrierung.

Diese Untersuchung ist für dich in gewisser Weise nützlicher als jede Note: Sie zeigt, wo Menschen tatsächlich in Schwierigkeiten geraten sind. Im Vordergrund standen dabei finanzielle Fallstricke rund um Laufzeiten und Kosten, also Probleme, die keine Gesamtnote sichtbar macht.

Siegel anderer Institute

Im Netz begegnen dir außerdem Auszeichnungen anderer Institute und Marktforschungsfirmen. Sie sind keine Tests der Stiftung Warentest und arbeiten mit eigenen Methoden, etwa Befragungen. Das macht sie nicht wertlos, aber nicht vergleichbar. Achte bei jedem Siegel auf den Herausgeber, das Jahr und darauf, was genau gemessen wurde.

Wie aktuell sind die Tests? Was sich seither geändert hat

Kurz gesagt: Die Noten sind veraltet, die Fragen nicht. Seit 2016 haben sich drei Dinge grundlegend verändert.

Der Markt

Anbieter verändern ihre Produkte laufend, und auch Eigentümer und Markennamen wechseln. Swipe-Apps, die heute für viele der erste Weg ins Online-Dating sind, waren in den Vergleichen von Singlebörsen kein Thema, und Funktionen wie Videochat oder Profilverifizierung tauchen in den Pressemitteilungen zu den Tests nicht auf. Eine Note von 2016 bewertet also im Zweifel ein Produkt, das es so nicht mehr gibt.

Die Preise

Die Beträge aus test 2/2016 sind keine Orientierung mehr. Anbieter verändern Pakete, Laufzeiten und Rabatte laufend. Hinzu kommt, dass Preise heute häufig vom Kaufweg abhängen, etwa ob du über die Website oder über einen App-Store zahlst. Verlass dich nur auf den Preis, den dir der Anbieter vor dem Abschluss als Gesamtbetrag anzeigt.

Das Verbraucherrecht

Hier hat sich am meisten zu deinen Gunsten bewegt. Mehrere Probleme, die Stiftung Warentest, Öko-Test und Verbraucherzentralen damals beschrieben haben, sind heute gesetzlich entschärft:

  • Kürzere Bindung nach der Erstlaufzeit: Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr entfällt, und zwar laut Verbraucherzentrale NRW unabhängig davon, was in den AGB steht. Bei einem Marktcheck der Verbraucherzentralen, veröffentlicht im Oktober 2023, verwendete trotzdem etwa jeder siebte der über 800 geprüften Anbieter unwirksame Klauseln. Partnerbörsen und Dating-Angebote gehörten mit 34 Prozent beanstandeter Firmen zu den auffälligsten Branchen.
  • Kündigungsbutton: Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, die Dauerverträge online anbieten, nach § 312k BGB eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen, beschriftet etwa mit „Verträge hier kündigen“ (IHK Bayreuth). Wie das in der Praxis abläuft, beschreibt die Anleitung zum Dating-Abo kündigen.
  • Wertersatz beim Widerruf: Der Europäische Gerichtshof entschied am 8. Oktober 2020 (C-641/19), dass der Wertersatz nach einem Widerruf grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen ist (Verbraucherzentrale Hamburg). Der Bundesgerichtshof wandte das am 17. Juni 2021 im Verfahren III ZR 125/19 an: Eine Kundin hatte eine zwölfmonatige Mitgliedschaft für 265,68 Euro gekauft und widerrufen. Der Anbieter verlangte 199,26 Euro Wertersatz (LTO). Bei zeitanteiliger Berechnung entspricht ein Tag dieses Jahresvertrags dagegen nur rund 73 Cent (265,68 Euro geteilt durch 365).
  • Widerrufsbutton: Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion (IHK Braunschweig). Was das für Dating-Abos heißt, steht im Ratgeber zum Widerrufsrecht bei Dating-Apps.

Diese Regeln ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Sie zeigen aber, warum eine Note von 2011 oder 2016 nichts über den heutigen Vertrag aussagt: Viele Klauseln, die damals Punkte kosteten, wären heute ohnehin unwirksam, und neue Pflichten wie Kündigungs- und Widerrufsbutton konnte damals niemand prüfen.

Werbung mit dem Testsieger: So ordnest du Siegel ein

Alte Testergebnisse leben in der Werbung oft länger als in der Zeitschrift. Vergleichsportale übernehmen Formulierungen wie „Testsieger bei Stiftung Warentest“, ohne das Jahr zu nennen. Mit vier Fragen trennst du eine brauchbare Information von einem Werbeversprechen:

  1. Aus welchem Jahr und Heft stammt das Ergebnis? Fehlt die Angabe, ist das bereits ein Hinweis. Seriöse Werbung mit Testergebnissen nennt die Fundstelle.
  2. Was wurde geprüft? Ein „gut“ im Datenschutztest von 2018 ist etwas anderes als ein Testsieg im Gesamtvergleich von 2016. Und eine App ist nicht automatisch dasselbe Produkt wie die Website desselben Anbieters.
  3. Gibt es das getestete Produkt noch? Umbenennung, Eigentümerwechsel oder neue Preismodelle machen ein Ergebnis praktisch wertlos. Der Rechtsstreit um den Testsieg von 2011 zeigt, dass selbst Anbieter so argumentieren.
  4. Wer hat geprüft? Neben der Stiftung Warentest gibt es Siegel anderer Institute, Kundenbefragungen und Auszeichnungen von Vergleichsportalen. Jedes davon misst etwas anderes.

Eine Faustregel: Je prominenter ein Siegel platziert ist und je weniger Angaben dabeistehen, desto genauer solltest du hinsehen. Das gilt besonders bei Diensten, die viel Geld im Voraus verlangen. Woran du unseriöse Angebote bei Vermittlungen erkennst, beschreibt der Ratgeber unseriöse Partnervermittlung erkennen.

Checkliste: Was du aus den Prüfkriterien heute lernen kannst

Aus allen Tests zusammen ergibt sich ein erstaunlich stabiles Raster. Es hilft dir, eine Singlebörse oder App selbst einzuschätzen, bevor du Geld ausgibst. Die Tabelle ordnet jedes Kriterium seinem Ursprung zu und übersetzt es in eine Frage für heute.

KriteriumWoherDeine Prüffrage heute
Passende Vorschlägetest 10/2005Halten sich Vorschläge und Suchergebnisse an Alter, Entfernung und Wünsche?
Faire AGB2005, 2011, Öko-Test 2010Sind Laufzeit, Verlängerung, Gerichtsstand und Kündigung klar geregelt?
Wirksame Datenschutzerklärung2011, 2018Steht konkret drin, welche Daten an wen gehen, und gibt es sie auf Deutsch?
Kostenloser Spielraumtest 2/2016Was geht ohne Zahlung, und ab wann kostet der Kontakt?
Preis und Erfolgtest 2/2016Zahlst du für Vorauswahl und Service, oder nur für dasselbe in teurer?
Datenweitergabe aus der Apptest 3/2018Welche Berechtigungen will die App, und wofür?
Probeabo und VerlängerungVerbraucherzentralen 2018Was passiert nach dem Probezeitraum, und zu welchem Preis?
Kündigen und WiderrufenRechtslage seit 2022 und 2026Findest du Kündigungs- und Widerrufsbutton ohne Suchen?

Vor der Anmeldung

  • Lies Impressum und Unternehmenssitz. Ein Anbieter mit Sitz in der EU und vollständiger Anschrift ist im Streitfall greifbar.
  • Öffne die Datenschutzerklärung und suche nach Begriffen wie „Werbepartner“, „Drittanbieter“ oder „Tracking“. Allgemeine Formulierungen ohne Namen oder Zwecke sind ein Minuspunkt, das bemängelten schon die Tester 2018.
  • Prüfe, ob die Plattform eine echte Singlebörse ist. Manche Portale sind Chat- und Unterhaltungsangebote, bei denen Treffen gar nicht vorgesehen sind. Hinweise darauf stehen meist in den AGB, etwa wenn dort von Moderatoren, Animateuren oder fiktiven Profilen die Rede ist.

Während der kostenlosen Phase

  • Teste, ob Suchfilter funktionieren. Wenn dir trotz klarer Angaben ständig unpassende Profile gezeigt werden, kennst du das Problem aus dem Test von 2005.
  • Achte darauf, wie viele Profile ausgefüllt und wie viele nur mit einem Foto versehen sind. Auffällig gleichförmige Texte und Kontaktanfragen direkt nach der Anmeldung, die sich nur nach Zahlung lesen lassen, sind Warnzeichen.
  • Notiere dir, was ohne Zahlung möglich ist. „Ohne Geld kein Kontakt“ war 2016 die Regel, ist aber keine Pflicht: Es gab schon damals ein werbefinanziertes Modell.

Vor dem Bezahlen

  • Lass dir den Gesamtbetrag der Laufzeit anzeigen, nicht nur den Monatspreis. Bei Mindestlaufzeiten zahlst du oft alles im Voraus.
  • Lies, was nach der Erstlaufzeit passiert. Bei Verträgen seit März 2022 darf eine automatische Verlängerung dich nicht mehr für ein weiteres Jahr binden.
  • Prüfe bei Probeangeboten, wann und zu welchem Preis sie in ein reguläres Abo übergehen. Genau diesen Übergang fanden die Befragten in der Untersuchung der Verbraucherzentralen von 2018 besonders undurchsichtig.
  • Mach einen Screenshot von Preis, Laufzeit und Bedingungen beim Abschluss. Im Streitfall ist das dein Beleg.

Nach dem Abschluss

  • Trag dir das Ende der Laufzeit und die Kündigungsfrist in den Kalender ein.
  • Prüfe gleich am ersten Tag, wo Kündigungsbutton und Widerrufsfunktion zu finden sind. Wenn du sie nicht findest, ist das ein Hinweis auf schlechte Vertragsbedingungen.
  • Wenn du innerhalb von 14 Tagen widerrufst, schuldest du nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH grundsätzlich nur den zeitanteiligen Wert der bereits genutzten Leistung.

So nutzt du alte Tests sinnvoll

Ein alter Test ist kein Kaufratgeber mehr, aber ein guter Ausgangspunkt. Drei Wege, ihn heute sinnvoll zu verwenden:

Als Lehrbuch für Kriterien. Die Prüfer haben über drei Testrunden hinweg immer wieder dieselben Schwachstellen gefunden: unpassende Vorschläge, schwache Datenschutzerklärungen, lückenhafte AGB, Kontakt nur gegen Geld. Wenn du diese Punkte bei einer heutigen Plattform selbst prüfst, nutzt du das Wissen der Tests, ohne dich auf veraltete Noten zu verlassen. Wie du daraus Schritt für Schritt eine Entscheidung machst, zeigt der Ratgeber Singlebörse auswählen.

Als Gegengewicht zu Werbeversprechen. Die Aussage von 2016, dass teure Vermittlungen nicht erfolgreicher sind als Börsen, ist ein nützlicher Realitätscheck. Sie ersetzt keine aktuelle Prüfung, aber sie sollte dich skeptisch machen, wenn ein Anbieter mit hohem Preis besonders hohe Erfolgschancen verspricht.

Als Anlass für eigene Fragen. Wenn ein Vergleichsportal mit einem Testergebnis wirbt, frag nach Jahr, Heft und Prüfgegenstand. Bekommst du darauf keine Antwort, weißt du, wie viel das Siegel wert ist.

Was ein Vergleich heute leisten muss

Wer Dating-Plattformen heute vergleicht, sollte offenlegen, nach welchen Kriterien bewertet wird und wie diese gewichtet sind. Unser Testverfahren beschreibt fünf Kriterien mit ihrer Gewichtung: Anmeldung und Einstieg, Profilqualität, Kontaktmöglichkeiten, Preis und Leistung sowie die Bedienung am Handy. Zu Preis und Leistung gehört dort auch der Blick auf Vertragsbedingungen, automatische Verlängerungen und Kündigungsfristen, also auf genau die Punkte, an denen in den alten Tests viele Noten hingen. Welche Plattformen wir aufführen und wie wir sie einordnen, siehst du im Anbietervergleich. Dort steht bei jedem Anbieter, ob er bereits bewertet ist.

Egal, wessen Vergleich du liest: Ein Ergebnis ist nur so gut wie seine Methode und sein Datum. Das gilt für eine Zeitschrift genauso wie für ein Vergleichsportal.

Fazit

Die Stiftung Warentest hat Singlebörsen und Partnervermittlungen 2005, 2011 und 2016 verglichen und 2018 den Datenschutz von Dating-Apps geprüft. Einen neueren Vergleich haben wir nicht gefunden. Die damaligen Testsieger sagen über die heutigen Angebote wenig aus, weil sich Plattformen, Preise und das Verbraucherrecht seither stark verändert haben. Selbst ein Anbieter hat schon 2013 vor Gericht argumentiert, ein zwei Jahre altes Ergebnis sei überholt.

Was bleibt, sind die Prüfkriterien: Passen die Vorschläge zu deinen Angaben, sind AGB und Datenschutzerklärung klar, was geht ohne Geld, wie läuft die Verlängerung, und findest du Kündigung und Widerruf ohne Umwege? Die wichtigste Lehre aus dem Test von 2016 gilt weiter: Ein höherer Preis bringt dir mehr Service, aber keine höhere Erfolgsgarantie. Wenn du diese Fragen vor dem Bezahlen selbst beantwortest, bist du besser geschützt als mit jedem alten Siegel.

Häufige Fragen

Gibt es einen aktuellen Test von Singlebörsen bei Stiftung Warentest?

Bei unserer Recherche im Oktober 2026 haben wir keinen Vergleich von Singlebörsen nach test 2/2016 gefunden. Der jüngste passende Test betrifft den Datenschutz von Dating-Apps und erschien in test 3/2018. Ob inzwischen etwas Neues erschienen ist, prüfst du am schnellsten auf der Themenseite Partnerbörsen von test.de.

Welche Singlebörse war Testsieger bei Stiftung Warentest?

Das hängt vom Jahr ab. 2005 erhielten match.com und Yahoo!Dating ein 'gut', 2011 war Parship als einziger Anbieter besser als 'befriedigend', 2016 schnitten Friendscout24, Neu.de, Parship und ElitePartner mit 'gut' ab. Alle diese Urteile sind viele Jahre alt und sagen über die heutigen Angebote wenig aus.

Darf ein Anbieter heute noch mit einem alten Warentest-Urteil werben?

Ein altes Testergebnis ist kein Freibrief. 2013 setzte ElitePartner vor Gericht durch, dass Parship nicht mehr mit dem Testsieger-Titel aus dem Jahr 2011 werben durfte. Wenn dir ein Siegel begegnet, schau auf Jahr, Heftnummer und die Frage, ob das Produkt von damals noch dem heutigen entspricht.

Sind Partnervermittlungen laut Stiftung Warentest erfolgreicher als Singlebörsen?

Nein. Im Test von 2016 kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass die deutlich teureren Online-Partnervermittlungen nicht erfolgversprechender waren als Singlebörsen. 2011 hatte keine der 14 Testpersonen über die Portale einen Partner gefunden. Ein höherer Preis kauft dir also mehr Service, aber keine bessere Chance.

Was hat die Stiftung Warentest bei Dating-Apps bemängelt?

Im Test 3/2018 ging es um den Datenschutz von 22 Dating-Diensten in der iOS- und der Android-Version. Nur ein Anbieter war in beiden Versionen akzeptabel, drei weitere zumindest unter Android. Kritisiert wurde vor allem, dass die meisten Apps Daten senden, die für den Betrieb nicht nötig sind, und dass sich bei keinem Dienst genau nachvollziehen ließ, wohin die Daten gelangen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026

Mira Hoffmann
Über die Autorin / den Autor
Mira Hoffmann

Mira verantwortet die Anbietertests bei Herzenstreffer. Sie meldet sich bei jeder Plattform selbst an, legt ein vollständiges Profil an und schreibt echte Nachrichten, bevor sie eine Bewertung vergibt. Ihre Texte sind nüchtern und konkret: Was kostet es, was bekommt man dafür, wo hakt es.

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