Inkasso von der Singlebörse: Forderung prüfen und richtig reagieren
Inkasso von der Singlebörse oder Dating-App? So prüfst du die Forderung, erkennst Fake-Inkasso und überhöhte Kosten und reagierst richtig auf den Mahnbescheid.
Ein Inkassobrief wegen einer Singlebörse, einer Dating-App oder einer Partnervermittlung ist zuerst einmal eine Behauptung: Jemand sagt, du schuldest Geld. Ob das stimmt, entscheidet allein der Vertrag mit dem Anbieter, nicht der Briefkopf des Inkassobüros und nicht der Ton des Schreibens. Deshalb gilt für jede Inkassoforderung einer Singlebörse dieselbe Reihenfolge: nicht sofort zahlen, nicht ignorieren, sondern prüfen und dann schriftlich und mit Nachweis reagieren.
Das klingt nüchtern, ist aber der wichtigste Schutz. Inkassoschreiben sind darauf angelegt, dass du schnell zahlst. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Start des Inkasso-Checks darauf hingewiesen, dass die Forderungen in solchen Schreiben häufig aus der Luft gegriffen seien und fast immer zu hohe Inkassokosten die Rechnungen in die Höhe trieben. Gleichzeitig gibt es berechtigte Forderungen, etwa wenn du die Kündigungsfrist verpasst hast. Wer dann aus Trotz schweigt, zahlt am Ende mehr.
Dieser Ratgeber behandelt Inkasso als eigenes Problem: Woher die Forderung kommen kann, wie du sie prüfst, woran du gefälschte Schreiben erkennst, welche Kosten erlaubt sind und was bei Mahnbescheid, Schufa-Drohung und Verjährung gilt. Wie du ein laufendes Abo beendest, steht im Ratgeber Dating-Abo kündigen. Wenn dir erst eine Abbuchung auf dem Konto aufgefallen ist und du noch gar nicht weißt, woher sie stammt, hilft der Artikel zur unbekannten Abbuchung einer Dating-App.
Inkasso von der Singlebörse: die ersten Schritte
Bevor du dich mit Paragrafen beschäftigst, sortierst du die Lage. Die folgenden Schritte kosten eine halbe Stunde und verhindern die teuersten Fehler.
- Fristen notieren. Schau, ob der Brief vom Inkassobüro oder vom Gericht kommt. Ein gelber Umschlag mit Zustellungsurkunde und ein Formular des Mahngerichts sind ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dann läuft eine echte Frist von zwei Wochen, alles andere hat Vorrang (siehe unten).
- Nichts zahlen, nichts unterschreiben. Überweise keinen Teilbetrag „zur Beruhigung“ und unterschreibe keine Ratenvereinbarung, bevor du die Forderung geprüft hast. Eine Ratenvereinbarung kann wie ein Anerkenntnis wirken.
- Nicht anrufen. Telefonate hinterlassen keinen Nachweis. Alles, was du dem Inkassobüro mitteilst, gehört in einen Brief oder eine E-Mail, die du speicherst.
- Unterlagen sammeln. Bestätigungsmail der Anmeldung, Rechnungen, Kündigung und Kündigungsbestätigung, Widerruf, Kontoauszüge, frühere Mahnungen des Anbieters. Fehlt die Kündigungsbestätigung, such im Spam-Ordner und im Kundenkonto der Plattform.
- Absender prüfen. Gibt es das Inkassobüro wirklich, und nennt es den Anbieter, für den es fordert? Gefälschte Inkassoschreiben sind verbreitet, mehr dazu weiter unten.
Danach weißt du, ob du es mit einer echten Forderung zu tun hast, die du inhaltlich prüfen musst, oder mit einem Schreiben, das du gar nicht ernst nehmen musst.
Woher eine Forderung von Singlebörse oder Dating-App kommen kann
Inkassoforderungen im Dating-Bereich entstehen fast immer aus einer von wenigen Situationen. Wenn du deine wiedererkennst, weißt du, worauf du bei der Prüfung achten musst.
| Situation | Was der Anbieter verlangt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist verpasst | Beitrag für die verlängerte Laufzeit | Vertragsdatum, zulässige Verlängerung, Kündigungsfrist |
| Kündigung abgeschickt, aber angeblich nicht erhalten | Beiträge nach deinem Vertragsende | Zugangsnachweis deiner Kündigung |
| Widerruf innerhalb von 14 Tagen | Wertersatz oder voller Preis | Zeitanteilige Berechnung des Wertersatzes |
| Lastschrift zurückgegeben | Offener Beitrag plus Rücklastschriftgebühr | Bestand der Vertrag noch, war die Abbuchung berechtigt |
| Testphase nicht beendet | Erster regulärer Abo-Beitrag | Hinweis auf den Übergang ins Bezahlabo |
| Nie angemeldet oder nur kostenlos registriert | Mitgliedsbeitrag ohne erkennbaren Vertrag | Gibt es überhaupt einen Vertrag |
| Klassische Partnervermittlung mit persönlicher Betreuung | Resthonorar | Sonderregel des § 656 BGB |
Dass es Forderungen ohne Vertrag auch im Dating-Bereich gibt, zeigt ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Sie hat eine Unterlassungsklage gegen ein Inkassounternehmen erhoben. Nach ihrer Darstellung geht es um Schreiben, die einen „Dating“-Mitgliedsbeitrag für eine nicht bestellte Dienstleistung verlangen. Ein Urteil ist dort bisher nicht veröffentlicht, die Klage zeigt also die Sicht der Verbraucherzentrale, keine gerichtliche Feststellung.
Ist die Forderung berechtigt? Fünf Prüffragen
Das Inkassobüro steht nur an der Stelle des Anbieters. Es kann nicht mehr verlangen, als der Anbieter selbst verlangen dürfte. Hat der Anbieter die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft, ändert das daran nichts: Nach § 404 BGB kannst du dem neuen Gläubiger alle Einwendungen entgegenhalten, die du schon gegenüber dem Anbieter hattest. Deine Kündigung, dein Widerruf und die Verjährung gelten also auch gegenüber dem Inkassobüro.
1. Gibt es überhaupt einen Vertrag?
Eine kostenlose Registrierung ist kein Bezahlvertrag. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst, wenn du eine Mitgliedschaft gebucht hast, in der Regel über einen Bestellbutton, der klar auf die Zahlungspflicht hinweist. Prüfe deine Mails nach einer Bestellbestätigung mit Laufzeit und Preis. Findest du nichts und hast du dich auch nicht in der App über Apple oder Google eingekauft, fordere das Inkassobüro auf, den Vertragsschluss nachzuweisen. Die Verbraucherzentrale rät in ihrem Ratgeber zu unseriösen Inkassoforderungen: Bist du dir sicher, nie einen Vertrag geschlossen zu haben, musst du nicht zahlen, widersprichst aber schriftlich, am besten per Einschreiben.
Ein Sonderfall sind In-App-Käufe. Hast du über den App Store oder Google Play bezahlt, läuft die Abrechnung über den jeweiligen Store, der die Beträge über das dort hinterlegte Zahlungsmittel einzieht. Bezieht sich ein Inkassobrief auf ein solches Abo, frag deshalb nach, wer genau die Forderung erhebt und auf welcher Grundlage, und vergleiche das mit der Kaufhistorie in deinem Store-Konto.
2. Hast du wirksam gekündigt oder widerrufen?
Liegt eine Kündigung vor, zählt, wann sie beim Anbieter angekommen ist und zu welchem Termin sie wirkt. Eine Kündigungsbestätigung oder ein Einschreiben mit Zugangsnachweis entscheidet die meisten Streitfälle sofort. Hast du über den Kündigungsbutton auf der Website gekündigt, ist die Bestätigungsmail dein Beleg.
Hast du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, entfällt der Vertrag rückwirkend. Der Anbieter darf für die Zeit, in der du die Plattform schon genutzt hast, höchstens einen zeitanteiligen Wertersatz verlangen, keinen vollen Jahresbeitrag. Wie die Frist läuft und was beim Wertersatz zulässig ist, erklärt der Ratgeber zum Widerrufsrecht bei Dating-Apps.
3. Stimmen Zeitraum und Betrag?
Verlangt das Inkassobüro einen ganzen weiteren Jahresbeitrag, weil du eine Frist verpasst hast, schau auf das Datum deines Vertrags. Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf sich ein Abo nach Ablauf der ersten Laufzeit per AGB nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, und du kannst dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Die Verbraucherzentrale fasst das in ihrem Beitrag zum Gesetz für fairere Verträge so zusammen, dass sich Verträge nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern dürfen. Fordert der Anbieter bei einem solchen Vertrag zwölf weitere Monate, ist mindestens ein Teil der Forderung angreifbar: Du kündigst sofort und schuldest höchstens den Beitrag bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Rechne außerdem nach, ob die Monate, die verlangt werden, wirklich zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende liegen, ob schon gezahlte Beträge abgezogen sind und ob Positionen auftauchen, die im Vertrag nicht vorkommen.
4. Warst du überhaupt in Verzug?
Inkassokosten sind Schadensersatz für eine verspätete Zahlung. Sie kann der Anbieter nur auf dich abwälzen, wenn du in Verzug warst, als er das Inkassobüro beauftragt hat. Verzug setzt in der Regel eine Mahnung voraus. Ohne Mahnung tritt er bei einer Rechnung nach 30 Tagen ein, aber bei Verbrauchern nach § 286 Abs. 3 BGB nur dann, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Die Stiftung Warentest erklärt in ihrem Inkasso-Ratgeber, dass ein einseitig in der Rechnung gesetztes Zahlungsdatum nicht genügt und dass Inkassokosten ohne Verzug grundsätzlich nicht als Schaden ersetzt werden müssen.
Eine Ausnahme gilt, wenn schon der Vertrag einen kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin festlegt, dann kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten. Praktisch heißt das: War das Inkassoschreiben die allererste Zahlungsaufforderung, die du je gesehen hast, und stand weder im Vertrag ein fester Termin noch in der Rechnung ein Verzugshinweis, sind die Inkassokosten zweifelhaft, selbst wenn der Hauptbetrag stimmt.
5. Ist die Forderung verjährt?
Viele Inkassobriefe betreffen Abos, die Jahre zurückliegen. Ob eine alte Forderung noch durchsetzbar ist, klärt der Abschnitt zur Verjährung weiter unten. Notiere dir für die Prüfung, in welchem Jahr der geforderte Beitrag fällig geworden ist.
Echtes Inkasso oder Fake-Inkasso?
Nicht jedes Schreiben, auf dem „Inkasso“ steht, kommt von einem Inkassounternehmen. Betrüger verschicken gefälschte Forderungen per Mail oder Brief und setzen darauf, dass Empfänger zahlen, weil sie sich an irgendeine Anmeldung erinnern. Im Dating-Bereich funktioniert das besonders gut, weil viele Menschen sich bei mehreren Plattformen registriert haben und nicht mehr wissen, wo genau.
Was ein echtes Inkassoschreiben enthalten muss
§ 13a RDG schreibt vor, welche Angaben ein registrierter Inkassodienstleister einer Privatperson bei der ersten Geltendmachung klar und verständlich in Textform machen muss. Die Inkassoreform von 2021 hat diese Pflichten erweitert. Dazu gehören unter anderem:
- Name oder Firma des Auftraggebers, also des Anbieters, für den gefordert wird, in der Regel mit Anschrift
- der Forderungsgrund, bei Verträgen mit konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses
- bei Zinsen eine Zinsberechnung mit Forderung, Zinssatz und Zeitraum
- Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten
- wenn Umsatzsteuer auf die Inkassovergütung verlangt wird, die Erklärung, dass der Auftraggeber sie nicht als Vorsteuer abziehen kann
- Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
Auf deine Anfrage muss das Inkassobüro weitere Angaben nachliefern, etwa zum ursprünglichen Gläubiger und zu den wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses. Bevor es dir eine Raten- oder Stundungsvereinbarung anbietet, muss es dich in Textform auf die Kosten hinweisen, die dadurch entstehen.
Fehlt der Name der Singlebörse oder steht da nur „Ihre Mitgliedschaft“ ohne Datum, Laufzeit und Plattform, ist das ein deutliches Warnzeichen. Ein seriöses Inkassobüro kann diese Angaben ohne Weiteres liefern. Fordere sie schriftlich an, bevor du irgendetwas zahlst.
Weitere Warnzeichen
- Kein Registereintrag. Inkassounternehmen müssen in Deutschland im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Die Einsicht ist kostenlos. Ausgenommen sind Anwaltskanzleien, die ebenfalls Forderungen eintreiben dürfen; bei ihnen prüfst du die Zulassung über das Anwaltsverzeichnis. Tritt ein Unternehmen als Inkassodienstleister auf, ohne eingetragen zu sein, spricht das laut Verbraucherzentrale für einen Betrugsversuch.
- Ausländisches Konto. Eine IBAN, die nicht mit „DE“ beginnt, gilt bei einem angeblich deutschen Inkassobüro als Warnzeichen und ist ein Grund, genauer hinzusehen.
- Bekannter Name auf einer Warnliste. Die Sparkasse empfiehlt, den Absender in der Liste bekannter Fake-Inkasso-Unternehmen der Verbraucherzentrale Brandenburg zu suchen.
- Druck ohne Inhalt. Drohungen mit Pfändung, Gerichtsvollzieher oder Haft, aber keine nachvollziehbare Forderung. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, sich von solchen Drohungen nicht unter Druck setzen zu lassen.
- Links und Anhänge per Mail. Eine angebliche Mahnung mit Link zu einer „Zahlungsseite“ oder einer ZIP-Datei im Anhang ist oft Phishing. Wie du solche Nachrichten erkennst, beschreibt der Ratgeber zu Phishing bei Dating-Apps.
Ist das Schreiben eindeutig gefälscht, zahlst du nicht und kannst den Fall der Polizei melden. Bist du dir nicht sicher, frag direkt beim Anbieter nach, über die Kontaktdaten aus deinem Kundenkonto oder dem Impressum, nie über die Kontaktdaten aus dem Brief.
Inkassokosten: was ein Inkassobüro verlangen darf
Auch wenn die Hauptforderung stimmt, sind die Nebenkosten oft der größere Posten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Inkassokosten gesetzlich gedeckelt sind: Sie dürfen nicht höher sein als das, was ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit einmal verlangen dürfte. Prüfe deshalb jede Position einzeln.
Was sich seit Oktober 2021 geändert hat
Am 1. Oktober 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte nach den Darstellungen von Der Betrieb und Haufe:
- Zahlst du eine unbestrittene Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung des Inkassobüros, darf nur noch ein Gebührensatz von 0,5 angesetzt werden. Bei einer Forderung von 100 Euro lag die Höchstvergütung nach der Beispielrechnung von Der Betrieb zum Inkrafttreten der Reform bei rund 29,40 Euro netto einschließlich Auslagenpauschale, statt vorher 76,44 Euro netto.
- Zahlst du eine unbestrittene Forderung nicht auf die erste Aufforderung, liegt der Regelsatz bei 0,9 statt früher 1,3. Mehr ist nur bei besonders umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit zulässig. Ob das bei einem gewöhnlichen Abo-Beitrag zutrifft, darfst du dir begründen lassen.
- Für Kleinforderungen bis 50 Euro gibt es eine eigene, niedrigere Wertstufe. Auch einzelne Monatsbeiträge können in diesen Bereich fallen.
Wichtig für die Einordnung: Die Euro-Beträge oben sind der Stand von 2021. Sie hängen an der Gebührentabelle für Anwälte, und die wurde zum 1. Juni 2025 angehoben, im Durchschnitt um rund 6 Prozent. Die besondere Wertstufe für Kleinforderungen stieg dabei von 30 auf 31,50 Euro. Die heute zulässigen Höchstbeträge liegen deshalb etwas über den Beispielwerten, die Gebührensätze von 0,5 und 0,9 gelten unverändert. Die Grundregel bleibt: Je kleiner die Forderung und je früher du zahlst, desto weniger darf das Inkassobüro aufschlagen.
Positionen, die du genau prüfen solltest
| Position im Schreiben | Einordnung |
|---|---|
| Hauptforderung | Nur Beiträge, die nach Vertrag wirklich offen sind |
| Zinsen | Nur ab Verzug und mit nachvollziehbarer Berechnung |
| Inkassovergütung | Gedeckelt, bei kleinen Beträgen und Zahlung auf die erste Aufforderung niedrig |
| Auslagenpauschale | Üblich, zählt zur gedeckelten Vergütung |
| Kontoführungsgebühr, Bearbeitungsgebühr | Nach Verbraucherzentrale nicht zu zahlen |
| Mahnkosten des Anbieters zusätzlich | Aufstellung verlangen, im Zweifel vom Inkasso-Check oder der Verbraucherzentrale einordnen lassen |
| Rücklastschriftgebühr | Nur wenn die Abbuchung berechtigt war, Höhe prüfen |
| Kosten für Adressermittlung | Nachweis verlangen, wofür und in welcher Höhe sie entstanden sind |
Ob die Summe in deinem Brief passt, prüfst du am einfachsten mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale. Er fragt deine Angaben ab, gibt eine erste Einschätzung und erzeugt einen passenden Musterbrief. Die Verbraucherzentrale weist selbst darauf hin, dass das Ergebnis keine Garantie für eine gerichtliche Entscheidung ist und bei Zweifeln oder vor einem Gerichtsverfahren eine persönliche Beratung sinnvoll ist.
Richtig reagieren: Zahlen, teilweise zahlen oder widersprechen
Nach der Prüfung stehst du vor einer von drei Lagen. Für jede gibt es einen klaren Weg.
Die Forderung ist berechtigt
Dann zahlst du die Hauptforderung möglichst schnell, weil jede weitere Mahnstufe Kosten verursachen kann. Zahle an das Konto, das im Inkassoschreiben steht, wenn du das Inkassobüro als echt geprüft hast, und gib das Aktenzeichen als Verwendungszweck an. Überhöhte Inkassokosten kannst du trotzdem zurückweisen: Zahle den Betrag, den du für berechtigt hältst, und schreib dazu, welche Positionen du nicht anerkennst und warum. Wenn du den Betrag nicht auf einmal zahlen kannst, bitte schriftlich um Raten, bevor ein Gericht ins Spiel kommt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei berechtigten Forderungen ausdrücklich, zu zahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Die Forderung ist teilweise berechtigt
Typisch: Du hast die Kündigungsfrist verpasst, aber der Anbieter verlangt ein ganzes Jahr, obwohl dir nur ein Monat zusteht. Oder der Beitrag stimmt, die Inkassokosten nicht. Du kannst deinen Widerspruch auf einen Teil beschränken. Zahle den unstreitigen Teil, bestreite den Rest schriftlich mit Begründung und kündige gleichzeitig, falls der Vertrag noch läuft.
Die Forderung ist unberechtigt
Widersprich schriftlich, und zwar gegenüber dem Inkassobüro und zusätzlich gegenüber dem Anbieter. Schick den Brief per Einschreiben oder als E-Mail mit gespeicherter Kopie und häng Belege an: Kündigung und Bestätigung, Widerruf, Kontoauszug. Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen an, mit dem du die Forderung zurückweist und einen Nachweis verlangst.
Ein knapper Widerspruch kann so aussehen:
Ihr Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer]
Die Forderung bestreite ich. Ich habe den Vertrag mit [Anbieter] fristgerecht zum [Datum] gekündigt, die Kündigungsbestätigung liegt bei. Für den Zeitraum ab [Datum] besteht kein Anspruch. Bitte legen Sie mir andernfalls den Vertrag und eine vollständige Forderungsaufstellung nach § 13a RDG vor. Da ich die Forderung bestreite, widerspreche ich einer Übermittlung meiner Daten an eine Auskunftei. Mit freundlichen Grüßen
Danach musst du nicht auf jedes weitere Standardschreiben antworten. Wiederholt das Inkassobüro nur seine Forderung, ohne auf deine Einwände einzugehen, reicht der Verweis auf deinen Widerspruch. Neue Argumente oder Nachweise des Gläubigers prüfst du dagegen erneut.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Jetzt zählt die Frist
Spätestens hier ist Abwarten keine Option mehr. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt vom Mahngericht, meist im gelben Umschlag mit Zustellungsurkunde, und enthält ein Widerspruchsformular.
Was der Mahnbescheid bedeutet
Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung besteht. Die Verbraucherzentrale Hamburg betont in ihrem Ratgeber zum Mahnbescheid, dass jede Forderung, auch eine völlig unbegründete, auf diesem Weg geltend gemacht werden kann. Ein Mahnbescheid heißt also nicht, dass ein Richter dem Anbieter recht gegeben hat. Er heißt nur: Wenn du nicht widersprichst, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, und aus dem darf er vollstrecken, etwa durch eine Kontopfändung.
So widersprichst du
- Zwei Wochen ab Zustellung. Das Datum steht auf dem Umschlag. Laut Verbraucherzentrale sollte der Widerspruch innerhalb dieser zwei Wochen beim Gericht ankommen, rechtzeitiges Abschicken reicht nicht. Nach Ablauf der Frist darf der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.
- An das Gericht, nicht an das Inkassobüro. Die Adresse steht auf dem Bescheid. Nutze das beigefügte Formular.
- Ohne Begründung. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Du kreuzt an, ob du der ganzen Forderung oder nur einem Teil widersprichst.
- Mit Nachweis. Schick das Formular so, dass du den rechtzeitigen Eingang belegen kannst, und bewahre eine Kopie auf.
Nach dem Widerspruch muss der Gläubiger seine Forderung in einem normalen Gerichtsverfahren begründen und beweisen, wenn er sie weiter verfolgen will. Ob er diesen Schritt geht, entscheidet er selbst. Hältst du die Forderung dagegen selbst für berechtigt, solltest du nicht widersprechen, sondern zahlen: Ein streitiges Verfahren erzeugt zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, und die trägt am Ende, wer verliert.
Wenn die Frist schon abgelaufen ist
Die zwei Wochen sind keine endgültige Ausschlussfrist: Nach § 694 ZPO kannst du noch widersprechen, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Kommt dein Widerspruch erst danach an, wird er nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt. Darauf verlassen solltest du dich nicht, schick ihn so schnell wie möglich. Ist der Vollstreckungsbescheid schon zugestellt, hast du nach den Angaben im BayernPortal wieder zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Der Einspruch stoppt die Zwangsvollstreckung nicht automatisch, dafür braucht es einen eigenen Antrag beim Gericht. Spätestens in dieser Lage lohnt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin, weil es um Fristen und Anträge geht, die du nicht nachholen kannst.
Schufa-Drohung: was dahintersteckt
Viele Inkassoschreiben enthalten einen Hinweis auf eine mögliche Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei. Dieser Hinweis ist das wirksamste Druckmittel, weil ein negativer Eintrag Mietverträge, Kredite und Handyverträge erschweren kann.
Wann eine Meldung zulässig ist
§ 31 Abs. 2 BDSG nennt Voraussetzungen, unter denen eine offene Forderung an eine Auskunftei gemeldet werden darf, wenn sie nicht gerichtlich festgestellt oder anerkannt ist. Nach der Zusammenfassung in einem Fachbeitrag auf anwalt24.de gehört dazu:
- Die Forderung ist fällig.
- Du wurdest nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt.
- Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung liegen mindestens vier Wochen.
- Du wurdest vorher über die mögliche Meldung informiert.
- Du hast die Forderung nicht bestritten.
Eine Einschränkung gehört dazu: Ob § 31 BDSG neben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung überhaupt noch anwendbar ist, ist unter Juristen umstritten, und der Europäische Gerichtshof hat diese Frage in seinem Schufa-Urteil von 2023 nach Einschätzung von Fachleuten nicht abschließend geklärt. In der Praxis dienen die genannten Voraussetzungen trotzdem weiter als Maßstab dafür, wann eine Einmeldung als vertretbar gilt.
Der letzte Punkt ist für dich der wichtigste. Bestreitest du eine Forderung, etwa mit dem Musterbrief oben, fehlt eine Voraussetzung, und eine Meldung als unbestrittene offene Forderung ist grundsätzlich unzulässig. Ein Bestreiten ohne jeden Grund, nur um eine Meldung zu verhindern, hilft dir dagegen wenig, sobald der Gläubiger einen gerichtlichen Titel erwirkt.
Was eine Schufa-Drohung nicht verschweigen darf
Der Bundesgerichtshof hat am 19. März 2015 auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Mobilfunkunternehmen entschieden (Az. I ZR 157/13), damals noch zur Vorgängerregel im alten Bundesdatenschutzgesetz, dass ein Hinweis auf die Datenübermittlung an die Schufa in einer Mahnung nur zulässig ist, wenn er nicht verschleiert, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um die Übermittlung zu verhindern. Liest sich ein Schreiben so, als könnte dich nur sofortiges Zahlen vor dem Eintrag retten, ist es mindestens fragwürdig.
Wurdest du trotz Bestreitens gemeldet, verlangst du schriftlich die Löschung, beim meldenden Unternehmen und bei der Auskunftei, und legst deinen Widerspruch als Beleg bei. Eine kostenlose Datenkopie bei der Auskunftei zeigt dir, was dort tatsächlich gespeichert ist.
Verjährung: wann alte Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind
Manche Inkassobriefe betreffen Abos, die du längst vergessen hast. Hier lohnt der Blick auf die Verjährung.
Drei Jahre ab Jahresende
Für normale Zahlungsansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon und von deiner Person wusste. Die IHK Darmstadt rechnet das an einem Beispiel vor: Eine Forderung, die am 15. Mai 2019 entstanden ist, war mit Ablauf des 31. Dezember 2022 verjährt.
Übertragen auf ein Dating-Abo: Ein Beitrag, der im Jahr 2022 fällig wurde, verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2025, sofern nichts die Verjährung aufgehalten hat. Ein Beitrag aus 2023 verjährt Ende 2026.
Was die Verjährung aufhält und was nicht
Einfache Mahnungen und Inkassobriefe halten die Verjährung nicht auf. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt sie dagegen, wenn er vor Ablauf der Frist beantragt und danach zeitnah zugestellt wird, darauf weist auch die IHK hin. Hemmen können außerdem echte Verhandlungen über die Forderung, also ein Austausch, in dem beide Seiten über den Anspruch sprechen. Ein einseitiges Bestreiten gehört nicht dazu. Deshalb kann ein Mahnbescheid gerade kurz vor einem Jahreswechsel kommen, wenn die Frist sonst abliefe.
Vorsicht bei Gesprächen und Ratenangeboten: Erkennst du eine Forderung an, etwa durch eine Abschlagszahlung, beginnt die Verjährung nach § 212 BGB neu. Dasselbe gilt für ein Anerkenntnis „auf andere Weise“, wozu auch eine Ratenvereinbarung zählen kann. Das ist ein weiterer Grund, vor der Prüfung nichts zu zahlen.
Verjährung musst du selbst geltend machen
Eine verjährte Forderung erlischt nicht. Nach § 214 BGB darfst du die Leistung verweigern, musst dich aber ausdrücklich darauf berufen. Ein Satz im Widerspruch genügt: „Die Forderung ist verjährt, ich erhebe die Einrede der Verjährung.“ Hast du eine verjährte Forderung bereits bezahlt, kannst du das Geld nach derselben Vorschrift nicht zurückverlangen, auch wenn du von der Verjährung nichts wusstest.
Sonderfall Partnervermittlung
Bei Partnervermittlungen hängt viel davon ab, welche Art von Vermittlung du gebucht hast.
Klassische Agentur mit persönlicher Betreuung
§ 656 BGB regelt dem Wortlaut nach die Ehevermittlung: Das Versprechen eines Lohns für den Nachweis oder die Vermittlung einer Ehe begründet keine einklagbare Verbindlichkeit. Die Rechtsprechung wendet die Vorschrift entsprechend auf klassische Partnervermittlungen mit persönlicher Vermittlungsleistung an. Was du schon gezahlt hast, kannst du zwar nicht allein deshalb zurückfordern, aber offene Honorarforderungen lassen sich vor Gericht in der Regel nicht durchsetzen. Ein Inkassoschreiben ändert daran nichts. Welche Kündigungsrechte du bei einer Agentur hast und was mit Vorauszahlungen passiert, beschreibt der Ratgeber Partnervermittlung kündigen.
Online-Partnervermittlung
Anders sieht es bei Online-Portalen aus, die Vorschläge per Algorithmus erstellen. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juni 2021 entschieden (Az. III ZR 125/19), dass § 656 BGB auf solche Online-Partnervermittlungsverträge nicht entsprechend anzuwenden ist. Ihre Beiträge sind also grundsätzlich einklagbar, und eine Mahnung einer Online-Partnervermittlung wegen eines verlängerten Abos musst du wie die einer Singlebörse prüfen: Vertrag, Kündigung, Widerruf, Betrag.
Unseriöse Agenturen arbeiten oft mit hohen Vorauszahlungen und harten Mahnschreiben. Woran du solche Anbieter schon vor dem Vertrag erkennst, steht im Ratgeber zu unseriösen Partnervermittlungen.
Typische Fallen bei Inkasso von Dating-Plattformen
Die meisten teuren Fehler passieren nicht bei der rechtlichen Prüfung, sondern in den ersten Tagen nach dem Brief.
- Aus Scham schnell zahlen. Viele möchten nicht, dass jemand von der Dating-Mitgliedschaft erfährt, und zahlen, um die Sache schnell zu beenden. Scham ist aber kein Grund, eine unberechtigte Forderung zu begleichen, und ein Widerspruch ist eine ganz normale, sachliche Antwort.
- Den Brief liegen lassen. Wer eine unberechtigte Forderung nie bestreitet, verschenkt den Schutz vor der Auskunfteimeldung und wird vom Mahnbescheid überrascht.
- Am Telefon zusagen. Eine mündliche Zusage, „das bis Monatsende zu erledigen“, lässt sich später als Anerkenntnis deuten. Schriftlich bleibt nachvollziehbar, was du gesagt hast.
- Rückbuchung als Lösung sehen. Eine zurückgegebene Lastschrift beendet keinen Vertrag. Bestand der Vertrag, folgen Mahnungen, Rücklastschriftgebühren und Inkasso. Die Rückbuchung ist richtig, wenn kein Vertrag besteht oder nach einer bestätigten Kündigung weiter abgebucht wurde.
- Das Konto bei der Plattform löschen und vergessen. Das Löschen des Profils ist keine Kündigung. Wie Kündigung und Kontolöschung zusammenhängen, erklärt der Ratgeber zum Löschen eines Dating-App-Kontos.
- Auf Kontaktdaten aus dem Schreiben vertrauen. Bei Zweifeln an der Echtheit fragst du über die Kontaktdaten aus deinem Kundenkonto beim Anbieter nach.
- Einen Mahnbescheid wie einen Inkassobrief behandeln. Ein Inkassoschreiben darfst du nach einem Widerspruch auf sich beruhen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid nie.
- Teure Hilfe einkaufen. Dienste, die gegen Gebühr „Inkasso stoppen“ wollen, sind selten nötig. Der Inkasso-Check und die Beratung der Verbraucherzentrale sind günstiger oder kostenlos.
Wann du dir Hilfe holst
Bei vielen Forderungen reicht die Prüfung mit dem Inkasso-Check und ein sauberer Widerspruch. Beratung lohnt sich, wenn ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, wenn es um höhere Beträge geht, wenn der Anbieter deinen Widerruf oder deine Kündigung bestreitet und du keinen eindeutigen Nachweis hast, oder wenn mehrere Forderungen gleichzeitig auflaufen. Die Verbraucherzentralen beraten zu Inkasso und Verträgen, Schuldnerberatungsstellen helfen, wenn mehrere Schulden zusammenkommen. Wer wenig verdient, kann beim Amtsgericht nach Beratungshilfe fragen.
Ein Inkassobrief kann mehr belasten, als der Betrag vermuten lässt, besonders wenn ohnehin vieles schwierig ist. Wenn dich Geldsorgen oder die Situation insgesamt nicht mehr loslassen, ist die Telefonseelsorge kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar.
Damit es beim nächsten Abo nicht so weit kommt
Notiere beim Abschluss Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerungsdatum im Kalender, sichere die Bestellbestätigung und kündige am besten direkt nach dem Kauf zum Laufzeitende, wenn du nicht verlängern willst. Wo du bezahlst, entscheidet, wo du kündigst. Welche Preise und Laufzeiten üblich sind, damit dir eine überhöhte Forderung sofort auffällt, zeigt die Übersicht was Singlebörsen kosten. Wer eine Plattform mit überschaubarem Kostenmodell sucht, findet im Anbietervergleich die Preise und Laufzeiten der Anbieter im Überblick. Ob eine Seite überhaupt eine Singlebörse ist oder ein Chatportal mit bezahlten Nachrichten, klärt der Ratgeber Chatportal oder Singlebörse erkennen.
Fazit: Prüfen, schriftlich reagieren, Fristen halten
Inkasso von einer Singlebörse, Dating-App oder Partnervermittlung ist kein Urteil, sondern eine Forderung, die du prüfen darfst und solltest. Entscheidend sind fünf Fragen: Gab es einen Vertrag, hast du wirksam gekündigt oder widerrufen, stimmen Zeitraum und Betrag, warst du in Verzug und ist die Forderung verjährt. Echte Inkassoschreiben müssen Anbieter, Vertrag und Kosten offenlegen, fehlen diese Angaben, verlangst du sie, bevor du zahlst. Inkassokosten sind gedeckelt, bei kleinen Beträgen und schneller Zahlung sogar deutlich.
Ist die Forderung berechtigt, zahlst du zügig und weist nur überhöhte Kosten zurück. Ist sie unberechtigt, bestreitest du sie schriftlich mit Belegen, damit ist auch die Schufa-Drohung entschärft. Und kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, widersprichst du innerhalb von zwei Wochen beim Gericht. Mit dieser Reihenfolge verlierst du weder Geld an unberechtigte Forderungen noch an vermeidbare Zusatzkosten.
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn ein Inkassobüro für eine Singlebörse Geld verlangt?
Nur wenn die Forderung berechtigt ist. Ein Inkassobüro hat keine eigenen Rechte, es treibt die Forderung des Anbieters ein oder hat sie gekauft. Bestand kein wirksamer Vertrag, hast du rechtzeitig gekündigt oder widerrufen, schuldest du nichts. Ist die Forderung berechtigt, zahlst du den Hauptbetrag und prüfst die Inkassokosten gesondert.
Was passiert, wenn ich auf Inkasso nicht reagiere?
Bei einer unberechtigten Forderung ist Schweigen riskant, weil du dann nicht dokumentiert bestritten hast. Das Inkassobüro kann weiter mahnen und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Ignorierst du auch den, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, aus dem vollstreckt werden darf. Ein kurzer schriftlicher Widerspruch schützt dich besser als Abwarten.
Darf mir ein Inkassobüro mit einem Schufa-Eintrag drohen?
Ein Hinweis auf eine mögliche Meldung ist erlaubt, er darf aber nicht verschleiern, dass dein Bestreiten die Meldung verhindert. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden. Bestreitest du eine Forderung, ist sie keine unbestrittene offene Forderung und darf nach § 31 BDSG grundsätzlich nicht als solche gemeldet werden.
Wie lange kann eine Singlebörse eine Forderung eintreiben?
Für normale Zahlungsforderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Einfache Mahnungen und Inkassobriefe halten sie nicht auf, ein rechtzeitig zugestellter gerichtlicher Mahnbescheid dagegen schon. Auf die Verjährung musst du dich ausdrücklich berufen.
Wohin schicke ich den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?
An das Mahngericht, das auf dem Bescheid steht, nicht an das Inkassobüro. Am einfachsten nutzt du das beigefügte Formular. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht ankommen und braucht keine Begründung.
Was kostet es, wenn ich eine berechtigte Forderung nach dem ersten Inkassobrief bezahle?
Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Inkassokosten für unbestrittene Forderungen begrenzt. Zahlst du auf die erste Zahlungsaufforderung, darf nur ein reduzierter Gebührensatz angesetzt werden. Bei einer Forderung von 100 Euro lag die Obergrenze nach den Gebührenbeträgen von 2021 bei rund 29,40 Euro netto, seit der Anhebung der Anwaltsgebühren im Juni 2025 liegt sie etwas höher. Ob die Kosten in deinem Brief passen, zeigt der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale.
Quellen
- Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen, Verbraucherzentrale
- Interaktiver Inkasso-Check, Verbraucherzentrale
- Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Inkassobüros, Verbraucherzentrale
- Inkasso-Forderung: Was tun?, Verbraucherzentrale
- Inkasso-Check der Verbraucherzentralen hilft bei Inkassobriefen, Verbraucherzentrale Hamburg
- Inkassoverfahren: Was tun bei Post vom Inkassobüro?, Sparkasse
- § 13a RDG: Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen, Bundesministerium der Justiz
- Senkung von Inkassokosten, Der Betrieb
- Inkassorechtsreform hat zum 1.10.2021 Inkassogebühren abgesenkt, Haufe
- § 286 BGB: Verzug des Schuldners, Bundesministerium der Justiz
- Inkasso: Wie Sie auf Post von Geldeintreibern reagieren sollten, Stiftung Warentest
- Gerichtliches Mahnverfahren: Was tun bei einem Mahnbescheid?, Verbraucherzentrale
- Mahnbescheid: Was tun?, Verbraucherzentrale Hamburg
- Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen, BayernPortal
- Verjährungsfristen, IHK Darmstadt
- § 212 BGB: Neubeginn der Verjährung, lxgesetze.de
- § 214 BGB: Wirkung der Verjährung, buzer.de
- Schufa-Hinweis in Mahnung eines Mobilfunkunternehmens (BGH, I ZR 157/13), Betriebs-Berater
- Löschungsanspruch bei einem negativen Eintrag in der Schufa, anwalt24.de
- § 404 BGB: Einwendungen des Schuldners, lexetius.com
- Keine entsprechende Anwendung des § 656 Abs. 1 BGB auf einen Online-Partnervermittlungsvertrag, Verlag Dr. Otto Schmidt
- Klage gegen National Inkasso GmbH, Verfahren II, Verbraucherzentrale
- Gesetz für fairere Verträge: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten, Verbraucherzentrale
- RVG-Anpassung zum 1. Juni 2025: Was sich durch das KostBRÄG 2025 bei der Vergütung ändert, Haufe
- KostBRÄG 2025: Die überfällige Gebührenanpassung kommt, Anwaltspraxis Magazin
- § 694 ZPO: Widerspruch gegen den Mahnbescheid, lexetius.com
- EuGH entscheidet zum Schufa-Scoring, Heuking
Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2026
